- 06.04.2023, 08:43:08
- /
- OTS0017
Online-Plattformen meldeten Finanzministerium für 2020 und 2021 rund 1,9 Mrd. Umsätze von Anbietern
Schwerpunktaktion der Finanz führte zu Nachforderungen und Anstieg der Selbstanzeigen von Vermietern
Utl.: Schwerpunktaktion der Finanz führte zu Nachforderungen und
Anstieg der Selbstanzeigen von Vermietern =
Wien (OTS) - Seit 2020 müssen Online-Plattformen dem
Finanzministerium ihre Anbieter und deren Umsätze melden. So kann die
Steuerbehörde unter anderem nachvollziehen, ob für Wohnobjekte
Vermietungseinnahmen bezogen oder für Warenverkäufe Umsätze erzielt
wurden und diese dem Finanzamt korrekt gemeldet wurden.
Die Anbieter müssen sich, wenn sie dem Finanzamt eine steuerrechtlich
relevante Vermietung nicht bekannt geben, neben Nachforderungen auch
auf finanzstrafrechtliche Konsequenzen einstellen. Insgesamt haben
rund 25 Plattformen für die Jahre 2020 und 2021 mehr als 1,1
Millionen Anbieter bekanntgegeben, die mit Lieferungen, Vermietungen
und sonstigen Leistungen ein Umsatzvolumen von knapp 1,9 Mrd. Euro
erzielt haben.
Diese Meldungen haben nun vor allem für Vermieter auf
Vermieterplattformen, die Ihre Einnahmen nicht gemeldet haben, ein
teures Nachspiel gehabt. Eine Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung
bei insgesamt 220 überprüften Unternehmen führte in 70 Fällen zu
einem Mehrergebnis von rund 500.000 Euro an Steuereinnahmen. Die
Nachzahlungen bewegten sich meist im fünfstelligen Bereich.
Zusätzlich führte die Aktion zu einem Anstieg von Selbstanzeigen.
Da generell unternehmerische Tätigkeit nicht bestraft, sondern
gefördert werden soll, bietet das Finanzministerium auch Ratgeber an,
um über steuerliche Rechte und Pflichten zu informieren. Auf der
Webseite des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/vermietung kann
man sich ein Bild darüber machen – auch hilft es, beim Steuerberater
oder Finanzamt nachzufragen.
Wer es verabsäumt hat, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen,
hat mit einer Selbstanzeige die Möglichkeit, einer
finanzstrafrechtlichen Verfolgung vorzubeugen. Sie ist schriftlich
beim Finanzamt einzureichen und muss die Darlegung der Verfehlung und
die Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen bzw. Bekanntgabe der
verkürzten Abgabenbeträge beinhalten. Die verkürzten Steuern bzw.
Abgaben sind fristgerecht zu entrichten.
„Wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, hat mit ernstzunehmenden
rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die schnell sehr teuer werden
können. Ich appelliere daher an alle Unterkunftsgeber, sich gut zu
informieren und damit Nachforderungen des Finanzamts oder gar
finanzstrafrechtliche Folgen zu vermeiden“, so Finanzminister Magnus
Brunner.
Wenn eine Übertretung erkannt wurde, wird diese Information auch an
die Länder bzw. Gemeinden weitergegeben, falls sich dazu ein
begründeter Verdacht ergibt. Das ist vor allem für den Vollzug von
Abgaben wie beispielsweise der neuen Leerstandsabgabe in Tirol
essenziell. Im kommenden Jahr tritt DAC7 in Kraft. Dabei handelt es
sich um eine Richtlinie der EU, die den internationalen
automatisierten Austausch von Informationen zu Plattformdaten regelt
und weitere Transparenz und damit Steuergerechtigkeit sicherstellt.
Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf der
BMF-Website unter www.bmf.gv.at/vermietung
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI






