Knalleffekt bei S34/Spange Wörth: Genehmigungsfähigkeit der Spange gerichtlich in Frage gestellt - S34 mit betroffen
Land Niederösterreich versucht nun Zeit zu schinden
Wien (OTS) - Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Land Niederösterreich vom Bundesverwaltungsgericht unangenehme Post erhalten. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm.“ Das BVwG hat festgestellt, dass die Spange Wörth nicht genehmigungsfähig ist, ein naturschutzrechtliches Ausnahmeverfahren braucht und für die Vorlage erforderlicher Unterlagen eine achtwöchige Frist gesetzt. Der Projektwerber Land Niederösterreich wirkt angezählt, ist offenbar ohne Plan und hat nun versucht, zeitschindend die Frist gleich auf ganze acht Monate zu verlängern.“
Hintergrund sei das in der Umweltverträglichkeitsprüfung mitanzuwendende europäische Naturschutzrecht. Die projektierten Maßnahmen seien nicht ausreichend, um das Eintreten von Verbotstatbeständen hintanzuhalten. Es brauche daher das Ausnahmeverfahren. „Die Hürde für eine Genehmigung ist hoch. Konkret braucht es einen Ausnahmegrund und kommen dafür nur die Gesundheit des Menschen oder öffentliche Sicherheit in Frage - das wird schwer werden, vor allem weil schon im S34 Verfahren gutachtlich festgestellt worden ist, dass mehr Nachbarn durch Lärm belastet als entlastet werden“, so Rehm. Diese Entwicklung bei der Spange Wörth betreffe auch die S34, die mit der Spange ein einziges Vorhaben bildet, für das lediglich aus kompetenzrechtlichen Gründen getrennte Verfahren durchgeführt würden. „Die Spange Wörth ist ein Appendix der S34, der ohne diese keinen Sinn ergibt, umgekehrt ist die S34 ohne Spange nicht funktionsfähig. Die Umweltauswirkungen wurden auch nur für eine gemeinsame Realisierung geprüft,“ weiß Rehm. Die Entwicklung mache auch deutlich, wie danebenliegend die - so Rehm - „Provinzposse“ einer zweiten Strafanzeige gegen Bundesministerin Gewessler sei. Regionalpolitiker um den Ex SP-Abgeordnen Heinzl hatten deren Einbringung angekündigt, obwohl sie bereits mit ihrem Erstversuch bei der Staatsanwaltschaft abgeblitzt waren. „Wenn die Ministerin ihren Job macht, dann ist das nie und nimmer strafrechtlich relevant, sonst müssten die Ex- Minister und Heinzl-Parteikollegen Faymann und Bures schon lange im Gefängnis sitzen“, so Rehm. Dass das Bundesstraßengesetz aus durchsichtigen Motiven als vermeintliche Wunderwaffe entdeckt worden sei, ändere nichts daran, dass dieses Gesetz nicht lediglich die Straßenverzeichnisse enthalte, sondern etwa auch Anforderungen an die Höchstrangigkeit. Überdies sei S34 dort sogar rechtswidrig ins Verzeichnis 2 hineingelangt. “Somit wird also umgekehrt ein Schuh draus, es ist die Kernaufgabe des Ministeriums, Bundesstraßenbau zu evaluieren, die entstandenen Widersprüche innerhalb des Gesetzes zu bereinigen und die widerrechtlichen Übergriffe des Landes Niederösterreich auf Bundesmittel zu korrigieren“, so Rehm. Überdies sei den aktuellen Rahmenbedingungen immer wichtiger werdenden Boden- und Klimaschutzes Rechnung zu tragen. „Das ist eine Aufgabe der Bundespolitik, bei der das bisher offenbar Gesprächen nicht zugängliche Land Niederösterreich sich kooperativer verhalten sollte. Gebaut werden kann ohnehin schon allein aus rechtlichen Gründen nicht“, so Rehm abschließend.
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