Vorläufige Bilanz der Luftqualität 2022
Wien (OTS) - Die vorläufige Bilanz der Luftqualität des Umweltbundesamtes zeigt auch 2022 bei Feinstaub (PM10) eine der niedrigsten Belastungen seit Beginn der Messungen im Jahr 2000, bei Stickstoffdioxid (NO2) eine der niedrigsten Belastungen seit 1990. Bei Ozon (O3) lagen die Werte über denen der Vorjahre.
Zu den wesentlichen Faktoren für die niedrige Luftschadstoffbelastung zählen ein weiterer Rückgang der NOx-Emissionen des Straßenverkehrs sowie die relativ milde Witterung. Letztere hat sich durch geringere Emissionen aus der Raumheizung sowie günstigen Ausbreitungsbedingungen positiv auf die Luftqualität auswirkt.
Eine detaillierte Analyse der Luftgütedaten wird im Herbst 2023 im Jahresbericht Luftgüte in Österreich vorliegen.
Vorläufige Stickstoffdioxid-Bilanz 2022
Stickstoffdioxid (NO2) stammt vor allem aus dem Verkehr, hier wiederum von Dieselfahrzeugen.
Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) war 2022 etwas niedriger als jene des Jahres 2021 und setzt damit den abnehmenden Trend der letzten 15 Jahre – bedingt durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte – fort.
Die vorläufigen NO2-Jahresmittelwerte zeigen 2022 wie auch die beiden Jahre davor keine Überschreitungen des EU-Grenzwertes von 40 µg/m³. Der Grenzwert gemäß IG-L von 30 µg/m³ (Jahresmittelwert) wurde an vier Messstellen in Linz, Salzburg, Graz und Tirol knapp überschritten.
Vorläufige Feinstaubbilanz 2022
Feinstaub hat viele unterschiedliche Quellen, wie Hausbrand, Verkehr, Industrie aber auch Landwirtschaft, und wird zudem weiträumig verfrachtet (z. B. Wüstensand). Hinzu kommt, dass sich Feinstaub auch aus anderen Schadstoffen, sogenannten Vorläufersubstanzen, bilden kann.
Die meisten Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ für PM10 zeigt die vorläufige Feinstaubbilanz bis 30. Dezember 2022 an den Messstellen Feldkirch Bärenkreuzung, Judendorf Süd und Graz Don Bosco. In Feldkirch waren hohe Beiträge von Bautätigkeiten zu verzeichnen.
Nach vorläufigen Daten wurde damit 2022 das Grenzwertkriterium nach IG-L für PM10 (Immissionsschutzgesetz-Luft; mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr an keiner Messstelle überschritten. Das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie (mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) für PM10 wurde wie in den Vorjahren nicht überschritten.
Auch die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) lagen in den meisten Bundesländern nach den vorläufigen Daten unter dem Niveau der Jahre bis 2018.
Weiterführende Informationen:
https://www.umweltbundesamt.at/news221230
Rückfragen & Kontakt:
Nina Wedgbury, Pressestelle Umweltbundesamt
Nina.Wedgbury@umweltbundesamt.at
+43 (0)1-313 04/3255