Zum Inhalt springen

Weratschnig/Grüne: StVO-Novelle schafft mehr Platz und Vorrang für Fußgänger:innen

Mehr Sicherheit für Aktive Mobilität ist Dreh- und Angelpunkt der neuen Straßenverkehrsordnung

Wien (OTS) - „Um die Klimaschutzziele zu erreichen, braucht es konsequentes und rasches Handeln im Verkehrssektor. Einer der besten, nachhaltigsten und raschesten Hebel, die uns hier zur Verfügung stehen, ist die gezielte Förderung aktiver, klimafreundlicher Mobilität, also insbesondere des Zufußgehens und Radfahrens“, sagt der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig. Gerade deshalb legt die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung, die heute von Bundesministerin Leonore Gewessler im Minister:innenrat präsentiert wurde, hierauf einen klaren Fokus und stellt die Sicherheit von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen in den Mittelpunkt.

„Der Gehsteig gehört den Fußgänger:innen, deshalb gilt künftig für alle Hindernisse: Anderthalb Meter müssen am Gehsteig mindestens frei bleiben. Das betrifft nicht nur dort abgestellte Müllcontainer, sondern auch Pkw, die von Stellplätzen aus auf die Gehsteige hineinragen“, erläutert Weratschnig und betont: „Autos, die auf Gehsteige hineinragen, lassen oft kaum noch Platz für Andere - Fußgänger:innen, Rollstuhlfahrer:innen oder auch Menschen mit Kinderwägen. Gegen diese Barrieren gehen wir nun vor.“ Künftig ist das Hineinragen auf Radwege komplett verboten, bei Gehsteigen wird es nur noch in geringfügigem Ausmaß und für kurze Ladetätigkeiten möglich sein. Wer sich nicht an das Verbot hält und das Benutzen eines Geh- oder Radwegs behindert, kann mit der Novelle früher abgeschleppt werden als bisher.

Neu geregelt und klargestellt wird zudem, dass Fußgänger:innen am Gehsteig immer Vorrang haben: „Bei Ein- und Ausfahrten von Garagen oder Parkplätzen dürfen sich Autofahrer:innen nicht mehr vordrängeln. Dabei kam es immer wieder zu Gefahrensituationen für Fußgänger:innen und ganz besonders für Kinder“, sagt Weratschnig. Klargestellt wird mit der Novelle ebenso, dass Gehsteige oder Gehwege nur benützt werden müssen, wenn das zumutbar ist, also ohne Stolperfallen, Schmutz oder Glatteis.

„Wer eine Straße überqueren muss oder will, soll dafür natürlich auch weiterhin möglichst einen Zebrastreifen nutzen. Aber wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt, muss dafür kein unnötiger Umweg mehr gemacht werden“, führt Weratschnig weiter aus. Ausgenommen sind Kreuzungen, die durch eine Ampel geregelt sind. Dort muss künftig die Behörde über die Ampelschaltungen mehr Rücksicht auf Fußgänger:innen nehmen: „Ampelschaltungen, die auf Fußgänger:innen statt auf eine ‚Grüne Welle‘ für Autos Rücksicht nehmen, tragen durch kürzere Wartezeiten und längere Grünphasen dazu bei, dass sich auch ältere Menschen nicht hetzen müssen, um sicher eine Straße überqueren zu können“, hält Weratschnig fest. Damit Anrainer:innen mehr Ruhe bekommen, ist es künftig verboten, ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander mit einem Kfz dieselbe Straße zu befahren oder den Motor im Stand laufen zu lassen.

Auch eine bislang eher unbeachtete Stelle wurde in der Novelle nun berücksichtigt: Der Winterdienst muss künftig dafür sorgen, dass Baumscheiben und Grünflächen von der Salzstreuung ausgenommen werden, damit die Bäume nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Rückfragen & Kontakt:

Grüner Klub im Parlament
+43-1 40110-6697
presse@gruene.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FMB0004