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Grüne Wien/Prack/Spielmann: Sozialministerium schützt mit Wohnschirm effizient vor Delogierung

Grüne Wien begrüßen den vom Sozialminister präsentierten Wohnschirm, mit dem Menschen mit Mietrückständen aufgrund der Covid-19 Pandemie geholfen wird

Wien (OTS) - „Delogierungen sind volkswirtschaftlich teuer und menschlich katastrophal. Deshalb sind sie mit allen Mitteln zu vermeiden. Mit dem Wohnschirm für Mieter:innen, die während der Covid-19 Pandemie in Not geraten sind, hat Sozialminister Rauch ein effizientes Instrument zur Verhinderung von Wohnungsverlust geschaffen”, freut sich der Wohnbausprecher der Grünen Wien, Georg Prack. Konkret soll es finanzielle Unterstützung bei Mietrückständen sowie sozialarbeiterische Hilfe bei Mietschulden geben.

“Der Wohnschirm ist ein gutes Beispiel für grüne Sozialpolitik. Wer Delogierungen vermeidet, erhält die Selbstständigkeit und damit die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Wohnungslosigkeit ist Ausdruck gesellschaftspolitischen Versagens. Für die betroffenen Menschen setzt sich oftmals eine Spirale nach unten in Gang. Die heute präsentierten Unterstützungsmaßnahmen sind ein wirkungsvoller Beitrag, um Delogierungen zu verhindern”, so die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Viktoria Spielmann.

“Die Wiener Stadtregierung ist gefordert, Delogierungsprävention und Wohnungssicherung längerfristig noch breiter aufzustellen. Das Sozialministerium springt aufgrund der Pandemie ein, um eine Delogierungswelle zu verhindern. Grundsätzlich ist eine breite und effektive Delogierungsprävention aber Aufgabe der Gemeinde Wien. Die verantwortlichen Stadträt:innen müssen ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass auch für die Zeit nach der Pandemie ausreichend Ressourcen für die Wohnungsicherung vorhanden sind”, fordert Prack.

In Wien ist geplant, dass Personen, die Anspruch auf “Hilfe in besonderen Lebenslagen” durch die MA40 haben, weiter über diese Schiene unterstützt werden. Bei den Grünen Wien wird kritisiert, dass die Förderung durch den Magistrat teilweise sehr restriktiv vollzogen wird: “Bei uns landen immer wieder Fälle, in denen keine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt wird, obwohl die Notlage evident ist. Wir fordern daher, dass unter gesetzlich klar geregelten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf “Hilfe in besonderen Lebenslagen” eingeführt wird. Damit können sich Betroffene in Zukunft gegen eine unklare Vollziehungspraxis wehren. Gerade im Hinblick auf eine gut funktionierende Delogierungsprävention und Wohnraumsicherung wäre das von zentraler Bedeutung”, so Spielmann.

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