- 22.04.2022, 11:36:27
- /
- OTS0079
„Bürgeranwalt“: Dürfen Kunstwerke vom Eigentümer verändert werden?
Am 23. April um 18.00 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 23. April um 18.00 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 23. April 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2
folgende Beiträge:
Dürfen Kunstwerke vom Eigentümer verändert werden?
Die Künstlerin Frau F. wurde von der Marktgemeinde Kirchberg an der
Pielach mit der künstlerischen Ausführung eines Brunnens beauftragt.
Ende 2021 musste sie allerdings feststellen, dass der Brunnen ohne
ihre Zustimmung verändert wurde. Die Gemeinde argumentierte, sie
hätte Sanierungen vornehmen dürfen, weil sie die Eigentümerin des
Brunnens sei. Die Künstlerin sah in einer Veränderung – ohne dafür
ihre Einwilligung eingeholt zu haben – eine Verletzung ihres
Urheberrechts. Volksanwalt Werner Amon sieht Frau F. im Recht.
Kampf gegen Verbindungsbahn
Es ist eines der derzeit umstrittensten Wiener Bahnprojekte: Der
Ausbau der Verbindungsbahn im Bereich Wien Hietzing. Mit dem nun
abgeschlossenen UVP-Verfahren gibt es grünes Licht für den Baustart.
Die ÖBB sprechen von einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs
im Sinne des Klimaschutzes. Ganz anders dagegen sehen das viele
Anrainer/innen in Hietzing. Bereits drei Bürgerinitiativen haben sich
gegen das Projekt formiert – sie kritisieren unter anderem die
geplante Hochlage der Trasse, den Wegfall von Querungsmöglichkeiten
und befürchten eine Zunahme des Güterverkehrs durch das
dichtbesiedelte Wohngebiet.
Nachgefragt: Vom Bauernhof zum Gewerbebetrieb – wie bewertet der
Verfassungsgerichtshof eine nachträgliche rechtliche „Sanierung“?
In der Südsteiermark betreibt Frau D. eine nachhaltige
Landwirtschaft. Daneben hat ihr Nachbar im Lauf der Jahre einen
expandierenden Erdbaubetrieb aufgebaut. Mittlerweile machen dort Lärm
und andere Immissionen das Leben für Frau D. unerträglich. Die
Volksanwaltschaft hat sich an die Seite der jungen Frau gestellt und
kritisiert, dass die Umwandlung des Bauernhofs in einen Erdbaubetrieb
nachträglich rechtlich „saniert“ worden sei. Jetzt hat der
Verfassungsgerichtshof die Sichtweise der Volksanwaltschaft
bestätigt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRF






