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Kogler/Köstinger: Anträge beim NPO-Fonds für 4. Quartal 2021 noch bis Ende April möglich

Bundesregierung hat mit NPO-Fonds bereits rund 24.000 gemeinnützige Organisationen mit 720 Mio. Euro in der Pandemie unterstützt

Wien (OTS) - Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die im vierten Quartal 2021 COVID-bedingt schwere Einnahmenverluste erlitten haben, können beim NPO-Fonds nur noch bis 30. April Unterstützung beantragen.

Den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) haben Parlament und Bundesregierung eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen – von Sport- und Kulturvereinen bis hin zu Umwelt-NGOs – sowie Einrichtungen anerkannter Glaubensgemeinschaften und Freiwillige Feuerwehren bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen. Damit wurden bisher rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt.

"Mit dem NPO-Fonds haben wir eine in diesem Umfang europaweit einzigartige Unterstützungsmaßnahme ins Leben gerufen, die Vereinen und anderen Non-Profit-Organisationen verlässlich hilft, wenn wegen der Pandemie Einnahmen wegbrechen", so Vizekanzler Kogler, in dessen Ressort der NPO-Fonds angesiedelt ist. "Gerade in schwierigen Zeiten spüren wir: Unsere Vereine leisten Großartiges und sind für unser Land unverzichtbar. Und daher appelliere ich: Nehmen Sie die Hilfe des NPO-Fonds in Anspruch! Stellen Sie bis spätestens 30. April Ihren Antrag, damit Sie Ihre wichtige Arbeit erfolgreich fortsetzen können!"

"Der letzte Lockdown im November und Dezember 2021 hat viele Gemeinnützige erneut vor große Herausforderungen gestellt. Darum war es für mich selbstverständlich, dass auch für das vierte Quartal 2021 Unterstützung zur Verfügung steht. Denn das Ehrenamt ist die Seele unseres Landes", betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die den NPO-Fonds als "Herzensprojekt" bezeichnet. "Unser Ziel ist es, unsere ehrenamtlichen Organisationen weiter bestmöglich zu unterstützen. Daher haben wir den NPO-Fonds bis Ende März 2022 verlängert. Anträge werden wieder rückwirkend möglich sein", so Köstinger und verweist auf rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren in Österreich.

Anträge über das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf www.npo-fonds.at gestellt werden. Gefördert werden Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis zu maximal 900.000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen "Struktursicherungsbeitrag" in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Hilfe der Steuerzahler:innen ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar.

Der NPO-Fonds ist mit insgesamt 1,075 Mrd. Euro dotiert. Anträge über das erste Quartal 2022 werden ab Juni möglich sein.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Theresa Vonach, MSc
Pressesprecherin des Vizekanzlers und Bundesministers
+43 664 9633318
theresa.vonach@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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