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SPÖ-Silvan: „Wie lange hält ÖVP noch an rechtswidriger Mehrheit in der Sozialversicherung fest?“

Anfrage an Rauch – Gesundheitsminister muss VfGH-Erkenntnis endlich umsetzen und Gesetzeskonformität herstellen

Wien (OTS/SK) - „Wie lange hält die ÖVP noch an der rechtswidrig zustande gekommenen Mehrheit in der Sozialversicherung fest“, fragt SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan. Der Abgeordnete wird dazu eine parlamentarische Anfrage an Gesundheitsminister Rauch einbringen. Hintergrund: Seit der Zusammenlegung der Beamtenversicherung und der Versicherung für Eisenbahn und Bergbau hat sich die damalige türkis-blaue Regierung durch das Installieren von sechs türkis-blauen Arbeitgebervertreter*innen und einem türkisen Arbeitnehmervertreter gegenüber nur drei Arbeitnehmervertreter*innen rechtswidrig die Mehrheit in der neu gegründeten Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau gesichert. Dies hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis bereits im Dezember 2019 festgestellt. Doch die Regierung hat bis dato keine Bestrebungen gezeigt, diesen Missstand zu ändern, kritisiert Silvan. ****

Außerdem wurde damals zusätzlich im Zuge der Sozialversicherungsreform ein türkiser Generaldirektor an die Spitze der AUVA und ein weiterer an die Spitze der ÖGK gesetzt. Silvan: „Durch diese Umfärbeaktionen hält die ÖVP auch die Mehrheit im Hauptverband der Sozialversicherungen. Der ehemalige Gesundheitsminister Rudolf Anschober wollte diese Missstände bereinigen und hat der ÖVP einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser Gesetzesvorschlag wurde von Sebastian Kurz türkiser Riege aber abgewiesen, da man die Mehrheit in der Sozialversicherung nicht verlieren wollte“, vermutet Gewerkschafter Silvan.

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Silvans an den Gesundheitsminister werde zeigen, „ob die Grünen weiterhin der ÖVP die Stange halten und die unrechtmäßig zustande gekommene Mehrheit in der Sozialversicherung sichern wollen“. Offen ist laut Silvan auch die Frage, ob die bisher gefassten Beschlüsse innerhalb der Sozialversicherung deshalb überhaupt gültig sind. Eine Frist für die Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs gibt es nicht. Doch für den sozialdemokratischen Gewerkschafter steht fest: „Diese Regierung kann nicht ewig an einer rechtswidrigen Mehrheit festhalten und würde gut daran tun, dieses Gesetz so rasch wie möglich zu reparieren.“ (Schluss) ah/ls

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