Stocker: "Krainers wiederholte Themenverfehlungen lähmen den U-Ausschuss"
SPÖ-Krainer provozierte wiederholt mit unzulässigen Fragen, Kanzler-Befragung durch SPÖ ohne Erkenntnisse
Wien (OTS) - Die erste Befragung der SPÖ im U-Ausschuss endete ohne Erkenntnisgewinn. Sämtliche Fragen von Kai Jan Krainer (SPÖ) an Bundeskanzler Karl Nehammer wurden vom Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl als unzulässig bewertet. "Der Grund dafür ist ganz logisch: Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit Angelegenheiten der Vollziehung der Bundesregierung. Die Arbeit von einzelnen Parteien kann der Untersuchungsausschuss nicht untersuchen. Das schien Abg. Krainer nicht verstehen zu wollen", bilanziert Christian Stocker, ÖVP-Abgeordneter und Jurist.
"Wiederholt versuchte Krainer daraufhin den Verfahrensrichter mit ganz offensichtlich nicht zulässigen Fragen zu provozieren", so Stocker weiter und schlussfolgert, "dass die SPÖ ihre Befragungszeit somit nicht für Aufklärung nutzte, wie sie das noch vor dem Start des U-Ausschusses wiederholt erklärte".
Die ÖVP wolle weiterhin auf "volle Transparenz und volle Aufklärung" im Untersuchungsausschuss bauen. "Dafür ist es notwendig, dass sich alle Parteien an geltendes Recht und die Verfahrensordnung halten", so Stocker. "Das billige Spiel Krainers, zurecht nicht zugelassene Fragen als Beleg für mangelnde Aufklärungsbereitschaft zu verpacken, wurde von der strikten Objektivität des Verfahrensrichters durchkreuzt!" (Schluss)
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