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AK zu GAP-Gesetzespaket: Begutachtung zeigt gravierende Mängel auf

AK gegen Kürzung der sozialen Maßnahme und für mehr Transparenz

Wien (OTS) - Gestern Montag endete die Begutachtung des GAP-Gesetzespakets. Es werden jährlich 1,8 Mrd Euro an Förderungen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum für die nächsten fünf Jahre veranschlagt. Was dabei fehlt, sind klare Zielvorgaben was etwa Klima-und Umweltschutz betrifft. Hauptkritik der AK ist die massive Kürzung der Maßnahme „soziale Dienstleistungen“ um satte 77% des Budgetvolumens – das bedeutet defacto das Aus für diese Maßnahme. Und für die Umsetzung der „sozialen Konditionalität“, also für bessere Arbeitsbedingungen der ErntearbeiterInnen fehlen wirksame Regeln.

Die konkreten Maßnahmen werden außerhalb des GAP-Gesetzespakets im mehr als tausend Seiten starken Strategieplan des BMLRT festgelegt. Darin ist unter anderem zu lesen, dass Bundesministerin Köstinger die derzeit erfolgreiche Fördermaßnahme „Investitionen in soziale Dienstleitungen“ sowohl inhaltlich als auch finanziell drastisch reduziert. Sie will das Förderbudget von derzeit rund 235 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro kürzen, das ist ein Minus von 77%. Laut AK gibt es keinerlei sachlichen Grund, wie etwa budgetäre Zwänge, für diese Kürzung. Im Gegenteil: Während es mehr Geld für Agrarförderungen gibt, werden soziale Maßnahmen regelrecht ausgehungert.

Die AK fordert zudem eine bestmögliche Umsetzung der sozialen Konditionalität. Im GAP-Gesetzespaket findet sich ohnehin nur ein absolutes Mindestmaß arbeitsrechtlicher Bestimmungen, die Arbeitgeber einhalten müssen, damit es nicht zu Kürzungen der GAP-Zahlungen kommt. Wichtige Pflichten, wie etwa die Einhaltung der Lohnvorschriften (also Schutz vor Lohndumping), fanden im EU-Agrarministerrat keine Zustimmung und wurden daher nicht in die soziale Konditionalität aufgenommen. Die AK fordert, dass wenigstens diese Mindestvorschriften in Österreich auch so umgesetzt werden, dass Vergehen tatsächlich geahndet werden können.

Neben den Mängeln, was soziale Fragen betrifft, sticht die Wirkungsfolgenabschätzung (WFA) im GAP-Gesetzespaket besonders ins Auge. Es sind lediglich die EU-Mittel angeführt. Die Information, welche Kosten auf die österreichischen SteuerzahlerInnen zukommen, fehlt völlig.
Weiters wird in der WFA die Folgewirkung auf Gewässer, Grundwasser, Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden mit „keine wesentlichen Auswirkungen“ bewertet, was erstaunlich ist, denn die hohen öffentlichen Ausgaben werden mit den positiven Umweltwirkungen argumentiert. Wenn sie also keine wesentlichen Auswirkungen haben, sollten die Maßnahmen entsprechend überarbeitet werden, damit festgehalten werden kann, wie hoch zB. die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Tierhaltung ist, die mit den ausgegebenen Budgetmitteln erreicht werden sollen.

Insgesamt kritisiert die AK 12 wesentliche Punkte als unzureichend. Die vollständige Stellungnahme der AK finden Sie unter:
https://www.ots.at/redirect/akgapgesetz

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