Bundesjugendvertretung zu Abschiebung: Kinderrechtsprüfung notwendig!
Empfehlungen der Kindeswohlkommission endlich umsetzen
Wien (OTS) - Die Bundesjugendvertretung (BJV) zeigt sich betroffen über die jüngste Abschiebung eines Kindes aus Salzburg: „Ein 13-jähriges Kind, das bereits sechs Jahre in Österreich lebt, während des laufenden Schuljahres abzuschieben, dafür gibt es keine Rechtfertigung. Aus unserer Sicht wurde hier das Kindeswohl nicht in den Mittelpunkt gestellt“, so die Kritik von BJV-Vorsitzender Fiona Herzog. Dadurch werden die Empfehlungen der eigens für diese Probleme eingesetzten Kindeswohlkommission missachtet.
Die BJV hebt hervor, dass bei der Vollziehung der Asylgesetze besonders behutsam vorzugehen ist, wenn dadurch in das Leben von Kindern eingegriffen wird: „Wenn es zu einer Abschiebung kommt, sind bei Kindern ganz besondere Maßstäbe anzuwenden. Wie den Berichten zur aktuellen Abschiebung zu entnehmen ist, wurde hier weder nach den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention noch den Empfehlungen der Kindeswohlkommission vorgegangen“, erklärt Herzog.
„Kinderflüchtlinge sind in erster Linie Kinder. Für sie gelten spezielle Rechte. Diese dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen“, betont Herzog.
Die BJV verweist darauf, dass die jetzige Abschiebung kein Einzelfall ist und es mehr als überfällig ist, dass Kinderrechte in der Praxis umgesetzt werden. „Vor genau elf Jahren trat das Bundesverfassungsrecht über die Kinderrechte in Österreich in Kraft. Und immer noch werden Kinderrechte völlig übergangen.“
Für den Asylbereich fordert die Vorsitzende von der Politik notwendige Schritte ein: „Damit Kinderrechte tatsächlich bei Kindern in Asylverfahren ankommen, muss die Bundesregierung eine Monitoring-Stelle einrichten, in der das Kindeswohl von Expert*innen systematisch geprüft wird. Es darf nicht sein, dass die Empfehlungen der Kindeswohlkommission bei den politisch Verantwortlichen in den Schubladen verschwinden. Es geht hier um die Schicksale von Kindern und Jugendlichen.“
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