Zum Inhalt springen

Care Day – und das Recht junger Erwachsener auf Unterstützung durch die Jugendhilfe

Die Plattform Jugendhilfe 18+ vergleicht die Bundesländer

Der jährliche „Care Day“(18.2.2022)erinnert weltweit an die Rechte junger Menschen, die nicht in ihren Familien aufwachsen können, sondern von der öffentlichen Jugendhilfe betreut wurden. In Österreich werden ca. 13.000 Kinder und Jugendliche von stationärer Jugendhilfe betreut. Sie sollen möglichst die gleichen Chancen haben wie alle anderen. Das ist aber leider noch nicht so! Die Jugendhilfe endet nämlich abrupt mit der Volljährigkeit. Nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen darf bisher den jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr weitergeholfen werden. Dabei bleiben andere junge Volljährige in Österreich durchschnittlich bis über 25 Jahre im Elternhaus! Das ist dem verlängerten Lernbedarf zur Selbständigkeit in unserer komplexen Gesellschaft geschuldet. Alle Fachleute und auch alle Eltern, die selbst Kinder in das Erwachsenenleben begleiteten, sehen die Notwendigkeit einer Verlängerung der Unterstützung. Auch die Volksanwaltschaft prangert immer wieder den fehlenden Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Erwachsene in Österreich an und kritisiert den Umgang der Kinder- und Jugendhilfe mit jungen Erwachsenen in dieser wichtigen Übergangszeit.

Mehrere Bundesländer - bei ihnen liegt inzwischen die alleinige Zuständigkeit für die Jugendhilfe - haben aber dieses Defizit schon erkannt. Neuestes Beispiel: Burgenland. Die Jugendhilfe wurde im neuen Landesgesetz für Jugendhilfe bis 24 Jahren ausgedehnt. Sie dürfen bis zu diesem Alter auch wieder in die Jugendhilfe zurückkehren. Auch in Vorarlberg erhalten die jungen Erwachsenen bei ihrer Entlassung Gutscheine für weitere Unterstützung in den Jahren danach. Dies gilt auch für Salzburg. Dort gibt es auch das Vorhaben, ein Rückkehrrecht in stationäre oder ambulante Maßnahmen bis 21 im neuen Jugendhilfegesetz zu verankern. In Kärnten hat man 2 Planstellen eingerichtet, bei denen sich die Care Leaver Hilfe holen können. In Tirol wurde zumindest ein Finanztopf für weitere Betreuung bereitgestellt. Jüngst wurde auch in der Steiermark ein diesbezügliches Gespräch zwischen dem Land und der Plattform Jugendhilfe 18+ geführt. Auch in Wien wird derzeit die Einführung eines Gutscheinmodells bis 24 geprüft und gemäß der im rot-pinken Regierungsprogramm festgehaltenen Zielsetzung mit weiteren Begleitmaßnahmen für einen besseren Übergang abgestimmt. In Oberösterreich wird an einem neuen Gesetz gearbeitet, das ein Recht auf Betreuung bis 24 etablieren könnte, solange junge Menschen in Ausbildung sind. Niederösterreich genehmigt zwar Verlängerung bis 21 relativ großzügig, hat es allerdings bisher verabsäumt, die Hilfen für junge Erwachsene im gerade beschlossenen neuen Landesgesetz für Jugendhilfe zu verbessern.

Als Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) schlagen wir vor, im Zuge der geltenden 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern verbesserte Hilfen für junge Erwachsene als österreichweiten Standard zu etablieren. „Es wäre ein längst fälliges Geschenk zum Care Day“ meint Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des DÖJ und nennt sein Bundesland (Burgenland) als gutes Beispiel. In der Plattform Jugendhilfe 18+ haben sich 12 Organisationen zusammengeschlossen, denen die jungen Erwachsenen aus der Jugendhilfe ein großes Anliegen sind. Dazu gehören neben dem DÖJ auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, FICE Austria oder die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Rückfragen & Kontakt:

Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
GF DÖJ
0664/3586135
loeffler.hubert@outlook.com

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OJH0001