SOS Mitmensch: Mehrfache Auftritte vor Nazis können nicht egal sein!
Verbleib von Tauschitz im Amt ist grob fahrlässig und gefährlich
Wien (OTS) - SOS Mitmensch wirft dem Innenministerium grob fahrlässiges Handeln vor und widerspricht dem Innenminister und der Kärntner Landespolizeidirektorin. Die Ernennung von Stephan Tauschitz zum Leiter des Kärntner Landesverfassungsschutzes sei aufgrund seiner Auftritte beim berüchtigten Ulrichsbergtreffen keineswegs harmlos, sondern stelle eine Gefahr für die Arbeit des Verfassungsschutzes dar, so die Menschenrechtsorganisation.
„Jemanden zum Chef des Landesverfassungsschutzes zu ernennen, ohne dessen Biographie ernsthaft zu prüfen, ist zutiefst unprofessionell und hochgradig gefährlich. Mehrfache Auftritte vor Nazis können bei so einem sensiblen Amt nicht egal sein“, widerspricht SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak den Aussagen der Landespolizeidirektorin von Kärnten, Michaela Kohlweiß, die in einem Interview mit Ö1 zugegeben hatte, dass bei der Bestellung von Tauschitz dessen Aktivitäten vor dem Jahr 2017 außer Acht gelassen worden seien.
Pollak findet es erschreckend, dass von Innenminister Gerhard Karner jetzt darauf verwiesen werde, dass Tauschitz ohnehin unter Beobachtung der Fachaufsicht der Polizei stehe. „Jetzt haben wir also eine Situation, wo der Verfassungsschutzchef, der Rechtsextreme beobachten soll, selbst aufgrund seiner Auftritte vor Rechtsextremen unter intensivierter Beobachtung steht. Das ist skurril und extrem beunruhigend“, so Pollak.
SOS Mitmensch kritisiert darüber hinaus, dass bei der Bestellung von Tauschitz Parteiinteressen eine übergeordnete Rolle gespielt haben könnten. „Nahezu tagtäglich erfahren wir durch Chatprotokolle von mutmaßlich parteipolitisch motivierten Postenvergaben, auch im Innenministerium. Doch der Verfassungsschutz muss über Parteiinteressen stehen und Kandidaten über jeden Verdacht erhaben sein“, fordert SOS Mitmensch-Sprecher Pollak einmal mehr den Rückzug von Tauschitz und eine Neuausschreibung der Leitung des Kärntner Verfassungsschutzes.
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