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Körpernahe Dienstleister begrüßen Entfall der 2G-Regelung

Lockerung „folgerichtiger, fairer Schritt Richtung Normalität“

Wien (OTS) - Die körpernahen Dienstleister begrüßen, dass die Bundesregierung nun ihrer Forderung folgt und die 2G-Beschränkungen auch für Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Piercer, Tätowierer, Nagelstudios und die Friseure per 12.02.2022 aufhebt.

„Unsere Betriebe haben seit jeher tagtäglich sehr hohe Hygiene-Kompetenz bewiesen. Daher ist der nun fixierte Entfall der 2G-Pflicht ein folgerichtiger Schritt, der zu Fairness beiträgt“, betonen Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios und Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure.

Die 3G-Regelung bleibt bei den körpernahen Dienstleistern erhalten, zusätzlich wird das Tragen der FFP2-Maske beibehalten, wodurch das Infektionsrisiko weiter stark minimiert wird.

„Mit diesem Schritt hoffen wir, dass in unsere wirtschaftlich massiv getroffenen Betriebe ein Stück weit Normalität einkehren kann und auch die noch bestehenden Beschränkungen so bald wie möglich wegfallen können“, betonen die beiden WKÖ-Branchensprecher. (PWK061/PM)

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