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AK Präsident Zangerl spricht sich klar gegen geplante KESt-Befreiung auf Wertpapiere aus!

AK Zangerl: „Kleine Sparer nicht zur Kasse bitten – AK fordert Aus für Kapitalertragsteuer bei Sparbuch-Zinsen!“

Innsbruck (OTS) - Innsbruck (OTS) - Die Arbeiterkammer Tirol spricht sich klar gegen die geplante KESt-Befreiung auf Wertpapiere aus. „In Österreich ist der Faktor Kapital im Gegensatz zum Faktor Arbeit ohnehin bereits massiv unterbesteuert“, stellt Tirols AK Präsident Erwin Zangerl klar. Der Steuerbeitrag der Kapitalseite (Vermögen, Unternehmensgewinne, Kapitalerträge) – der in Österreich mit weniger als 20 % ohnehin sehr niedrig ist – würde noch weiter sinken. „Die Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere abzuschaffen, würde die Steuerbelastung weiter in die falsche Richtung lenken. Der Finanzminister hat sogar in Aussicht gestellt, die vor einer Woche im Nationalrat beschlossene Kryptowährungsbesteuerung wiederum abzuschaffen. Das sind eindeutige Signale, dass es hier um steuerfreundliche Geschenke an diejenigen geht, die ohnehin viel besitzen. Der kleine Sparer wird weiterhin zur Kasse gebeten. Diese Klientelpolitik gehört sofort gestoppt“, kritisiert Zangerl und fordert ein Aus für die Kapitalertragsteuer bei Sparbuch-Zinsen.

„In Zeiten massiver Budgetbelastung durch Corona-Hilfsmaßnahmen und gesundheitlicher Corona-Kosten darf es keine weitere Steuersenkung in Kapitalanlagen geben“ – so lautet die unmissverständliche Botschaft von Tirols AK Präsident Erwin Zangerl. „Die Einnahmen aus der Wertpapier-KESt beliefen sich je nach Kapitalmarktentwicklung auf jährlich zwischen 200 und 300 Mio. Euro. Wenn eine Steuersenkung angebracht ist, dann müsste die Lohnsteuer reduziert werden, damit die Menschen in Zeiten steigender Inflation ein höheres Nettoeinkommen erzielen und somit die höheren Lebenshaltungskosten finanzieren können“, so Zangerl, der weiters kritisiert, dass die Kalte Progression noch immer nicht abgeschafft wurde.

Als weiteren Schlag ins Gesicht vieler, die trotz harter Arbeit oft nur schwer über die Runden kommen, sieht Zangerl die Ankündigung die KESt für den kleinen Sparer auf Sparbuchzinsen abzuschaffen. Denn während nach den Plänen des Finanzministers die Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere abgeschafft werden soll, wurde die KESt-Abschaffung für den kleinen Sparer auf Sparbuchzinsen ausgeklammert. Doch gerade die kleinen Sparerinnen und Sparer könnten bei den von der EZB in Aussicht gestellten Zinserhöhungen finanziell profitieren. Die großen Gewinner der Abschaffung der Wertpapier-KESt wären andererseits erneut die reichsten zehn Prozent der Haushalte, die sich über ein erhebliches Steuergeschenk freuen dürfen. Dabei besitzen diese laut jüngster Nationalbank-Studie ohnehin bereits mehr als 70 Prozent des Vermögens in Österreich. „Mit dieser Maßnahme würden diese Vermögen auf Kosten aller Steuerzahler noch weiter steigen. Das kann nicht der Sinn der Übung sein, noch dazu in Zeiten, in denen viele mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen haben. Diese Klientelpolitik gehört endlich beendet. Deshalb ist auch die Kapitalertragsteuer bei Sparbuch-Zinsen sofort abzuschaffen“, so Zangerl.

AK Info: Die Pläne zur KESt-Befreiung
Der Finanzminister plant, dass die KESt-Befreiung gilt, wenn eine Behaltefrist eines Wertpapieres von z. B. einem Jahr eingehalten wird. Diese Behaltefrist ist allerdings ein absolutes Auslaufmodell in Europa. In der EU gilt dieses alte Modell nur mehr in drei Ländern (Tschechien, Slowakei und Luxemburg) und in abgewandelter Form in Slowenien. Alle anderen EU-Staaten besteuern realisierte Kursgewinne von Wertpapieren unabhängig von der Behaltedauer. Wenn die Reform zum Ziel hat, dass Wertpapiere länger gehalten werden bzw. Spekulation eingedämmt wird, könnte man die bereits vor zehn Jahren ins Spiel gebrachte Finanztransaktionssteuer einführen.

Teilweise gibt es auch progressive Modelle, wo die Steuersätze mit den Kapitalerträgen zunehmen (Dänemark, Finnland, Frankreich, Liechtenstein). In Österreich werden Wertpapiere ohnehin nur mit einem linearen Tarif von 27,5 % bzw. 25 % versteuert. Der Faktor Arbeit wird jedoch mit einem progressiven Tarif bis zu 55 % versteuert.


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