- 28.12.2021, 09:23:36
- /
- OTS0014
AK Erfolg: Geld zurück für MieterInnen – Mietvertragsvertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. ungültig!
Auch alle anderen VermieterInnen mit ähnlichen oder gleichen Klauseln sollen ihre Verträge bereinigen und zu viel verrechnete Beträge zurückgeben
Utl.: Auch alle anderen VermieterInnen mit ähnlichen oder gleichen
Klauseln sollen ihre Verträge bereinigen und zu viel
verrechnete Beträge zurückgeben =
Wien (OTS) - Die AK klagte sechs unrechtmäßige Vertragsklauseln zu
Betriebskosten & Co. in den Mietverträgen der Erste
Immobiliengesellschaft m.b.H. mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien
und der Oberste Gerichtshof (OGH) gaben nun der AK Recht. Die
betroffenen MieterInnen bekommen wegen falscher
Betriebskostenabrechnungen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro zurück,
im Schnitt 760 Euro – ohne selbst klagen zu müssen.
Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der
Mietvertragsbestimmungen brachte eine erhebliche
„Betriebskosten“-Nachzahlung eines Mieters. Er ließ daraufhin seinen
Mietvertrag der Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH von der AK
prüfen. Die AK befand die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe
anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Da eine Abmahnung des
Unternehmens nur teilweise den gewünschten Erfolg brachte, führte die
AK einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun: Die Erste Immobilien
Kapitalanlage GmbH darf bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr
verwenden und sich darauf auch nicht berufen.
Die in den Verträgen enthaltenen Klauseln der Erste Immobilien
Kapitalanlage GmbH sind also unzulässig. Betroffen sind rund 3.300
MieterInnen, wenn sie den Mietvertrag mit der Erste Immobilien
Kapitalanlagegesellschaft oder einer ihrer Projektgesellschaften vor
Dezember 2021 abgeschlossen haben. Die unzulässigen Klauseln wurden
bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz.
Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete
Neubauten.
Nach dem Urteil reagiert die Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH
schnell und unkompliziert: Die MieterInnen bekommen insgesamt rund
2,5 Millionen Euro zurück. Im Durchschnitt sind das 760 Euro pro
Haushalt. Künftig wird bei diesen Wohnungen der Betriebskostenkatalog
im Sinne der Gerichtsentscheidungen angepasst.
Wie kommen MieterInnen zu ihrem Geld?
Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes
Geld zurück zu bekommen. Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH wird die
Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige
Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden rasch und
unbürokratisch bei der/den nächsten Vorschreibung/en abgezogen. Die
Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 30 Prozent der in den letzten drei
Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig von
Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe
der im Wohnhaus in den Jahren 2018 bis 2020 abgerechneten
Betriebskosten.
Andere VermieterInnen verwenden ähnliche oder gleichartige
Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und
völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese
VermieterInnen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf
Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre
MieterInnen zurückzuerstatten.
SERVICE: Ungültige Klauseln bei Erste Immo – MieterInnen bekommen
Geld zurück – hier die Adressen der betroffenen 48 Wohnhausanlagen:
https://ak.at/s/p1d4r
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






