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Nicht treffsicher: WKÖ-Gewerbe und Handwerk fordert Änderung bei Verlustersatz

Zeitraum und Schwellenwert passen nicht zusammen, sagt Obfrau Scheichelbauer-Schuster: „Viele Betriebe könnten ganz ohne Hilfe dastehen“

Wien (OTS) - Durch die Corona-Pandemie und die wiederholten Lockdowns sind viele Betriebe im Gewerbe und Handwerk schwer angeschlagen. Und zwar nicht nur jene, die ihr Geschäft schließen mussten, sondern zehntausende Betriebe, die zwar weiterarbeiten durften, dies aber mangels Aufträgen nicht konnten.

„Das betrifft ganz massiv zum Beispiel Veranstaltungstechniker und Berufsfotografen, die ohne Events keine Aufträge haben. Oder viele Textilreiniger, Bäcker und Konditoren und viele weitere Branchen, die auf das Geschäft mit den – im Lockdown geschlossenen - Restaurants und Hotels angewiesen sind. Oder auch das Kunsthandwerk, das ohne Weihnachtsmärkte keine Absatzmöglichkeiten hat“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Ein Instrument, das zwar nicht den Geschäftsausfall kompensieren kann, aber zumindest das Überleben sichern sollte, ist der Verlustersatz. Allerdings drohen sogar viele der am schwersten getroffenen Betriebe bei den Antragskriterien durchzufallen.

Monats-Abrechnung problematisch

„Die 20 Lockdown-Tage verteilen sich auf den November und Dezember 2021. Antragsberechtigt wäre nach aktuellem Stand aber nur, wer auf Monatsbasis mehr als 50 Prozent Umsatzeinbuße im Vergleich zu 2019 nachweisen kann. Es werden also Zeiten mit normalen Umsätzen mit solchen ganz ohne Umsätze in einem Topf geworfen. Das passt überhaupt nicht zusammen“, warnt Scheichelbauer-Schuster. Für den Zeitraum Jänner bis März 2022 würden nach aktuellem Stand 40 Prozent Umsatzausfall vorausgesetzt.

Besonders für kleinere Unternehmen, die kaum über Eigenmittel verfügen und nach 21 Krisenmonaten extrem angeschlagen sind, könne jedoch schon ein Viertel Umsatzausfall existenzgefährdend sein, sagt Scheichelbauer-Schuster. Sie fordert deshalb eine deutliche Absenkung der Antragsschwelle, so wie das beim Härtefallfonds und Ausfallsbonus III vorgesehen ist. „Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern überlebenswichtig. Viele Betriebe drohen aus dem Hilfsnetz zu fallen, auf das sie dringend angewiesen sind“, so die Spartenobfrau.

Noch etwas gibt Scheichelbauer-Schuster zu bedenken: In den Vergleichszeitraum 2019 versus 2021 fielen zwei Runden mit Gehaltserhöhungen sowie gewaltige Preissteigerungen bei Rohstoffen und Vorleistungen in den vergangenen Monaten. Diese treiben die Umsätze in die Höhe, schmälern aber die Ertragslage. „Das ist gar nicht eingepreist, somit müsste der Schwellenwert eigentlich noch viel tiefer angesetzt werden. Die Kriterien müssen praxisgerecht sein, sonst kommt die Hilfe nicht an“, so die Spartenobfrau.

Scheichelbauer-Schuster erinnert daran, dass die Betriebe unvermittelt und unverschuldet zum Handkuss gekommen sind. „Sie haben aus gesellschaftlicher Verantwortung alle Maßnahmen mitgetragen, sich vorbildlich verhalten und müssen dafür hohe Verluste schultern. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass ihnen zumindest ein Teil der Verluste abgegolten wird.“ (PWK728/HSP)

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