• 23.10.2021, 13:13:12
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  • OTS0027

Glettler: Respekt und Kritik für Vorlage zum Sterbeverfügungsgesetz

Für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht über vertane Chancen bei der Suizidprävention

Utl.: Für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen
um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der
Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht
über vertane Chancen bei der Suizidprävention =

Innsbruck/Wien (KAP) - "Trotz der gesetzlichen Straffreistellung der
Beihilfe zum Suizid muss auch in Zukunft die Vermeidung von
Selbsttötungen für eine humane Gesellschaft oberste Priorität haben."
Das erklärte Bischof Hermann Glettler am Samstag im Interview mit
Kathpress zum geplanten Sterbeverfügungsgesetz. Der in der
Bischofskonferenz für Lebensschutzfragen zuständige Innsbrucker
Bischof sagte, er respektiere im vorliegenden Entwurf die Bemühung
des Gesetzgebers, eine sensible und verantwortungsvolle Regelung
vorzulegen. Schließlich habe es "der Verfassungsgerichtshof dem
Gesetzgeber nicht einfach gemacht, Maßnahmen zum Schutz vulnerabler
Gruppen zu erlassen". Höchst positiv ist für Bischof Glettler das
deutliche Bekenntnis zur substantiellen Aufstockung der Hospiz- und
Palliativversorgung.

"Mit dem flächendeckenden Ausbau der palliativen Medizin und der
Hospizversorgung wird eine Kultur menschlicher Begleitung und ein Ja
zum Leben, das es vor allem auch am Lebensende braucht, gefördert."
Die Katholische Kirche werde im Verbund mit vielen Institutionen und
im Einklang mit anderen Religionsgemeinschaften sich weiterhin für
jede Form notwendiger "Assistenz zum Leben" einsetzen, doch "am
klaren Nein zu jeder Form der Beihilfe zur Selbsttötung festhalten -
trotz der gesetzlichen Straffreistellung."

Glettler räumte ein, dass für den Gesetzgeber der Spagat zwischen
einem Recht auf Selbsttötung mithilfe Dritter und dem Schutz vor
äußeren Einflüssen oder innerem Druck, sich das Leben zu nehmen, groß
sei. Der nun vorliegende Entwurf verfolge aus der Sicht des Bischofs
einige wichtige Ansätze wie den mehrstufigen Beratungsprozess als
Schutz vor Irrtum oder übereiltem Handeln. Auch sei zu begrüßen, dass
die Beihilfe zum Suizid nicht als ärztliche Leistung eingestuft
werde. Dass jedoch "zusätzlich zur medizinischen Diagnose und
palliativmedizinischen Aufklärung die Ärzte auch noch die Frage der
Willens- und Entscheidungsfreiheit des Suizidwilligen zu klären
haben, ist eigentlich nicht zumutbar", so Bischof Glettler. Hier
sollte unbedingt noch eine Anpassung erfolgen, sodass die vom Notar
zu erstellende Sterbeverfügung in jedem Fall notwendig ist.

Nach der ersten Durchsicht des Gesetzesentwurfs blieben für die
Katholische Kirche jedoch noch wesentliche Fragen offen, hielt
Gletter fest: "Wo etwa bleibt die verpflichtende Suizidprävention? Wo
bleibt die rechtlich erhöhte Absicherung des Verbots der Tötung auf
Verlangen?". Nach dem Urteil des VfGH im Vorjahr hätten sich fast
alle Parlamentsparteien klar "für ein striktes Verbot der Tötung auf
Verlangen" ausgesprochen. Darauf könnte man aufbauen und eine
Zweidrittelmehrheit im Parlament erhoffen, so Bischof Hermann
Glettler, doch "der nunmehrige Entwurf erwähnt dies nicht einmal".

Abschließend kündigte Glettler eine detaillierte Stellungnahme der
Bischofskonferenz im Rahmen der Gesetzesbegutachtung an. Die Thematik
werde auch ein Hauptthema bei der November-Vollversammlung der
Bischöfe sein.

((forts. mgl.)) PWU
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