Zum Inhalt springen

Mayer: Notfall-Strukturförderung für Kulturbereich erneut ausgeschrieben

Bis zu 10 Millionen Euro werden an Kulturbetriebe ausgeschüttet, die trotz Inanspruchnahme aller Corona-Maßnahmen noch in existenziellen Schwierigkeiten stecken.

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat seine Notfall-Strukturförderung zum Erhalt der Vielfalt im Kulturbetrieb erneut ausgeschrieben. Vergeben werden Sonderförderungen von bis zu 50.000 Euro pro antragstellender Kultureinrichtung oder künstlerisch tätiger Einzelperson, die aufgrund der Pandemie und trotz Inanspruchnahme aller anderen Hilfsangebote der Regierung nach wie vor in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Anträge sind ab sofort und bis 19. November möglich. Der Sonderfördertopf ist mit insgesamt 10 Millionen Euro dotiert.

„Obwohl das Kulturleben nach der Coronakrise in seiner gesamten Bandbreite wieder zurückkommt, gibt es immer noch Bereiche, in denen das Publikum zurückhaltend ist“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „In manchen Fällen drohen diese Startschwierigkeiten zu unwiederbringlichen Verlusten in der Kulturlandschaft zu führen – etwa, weil die umfassenden Corona-Hilfen der Bundesregierung aufgrund von schwankenden Umsätzen in den Vergleichszeiträumen nicht ausreichend gegriffen haben. Das wollen wir verhindern, und schaffen deshalb erneut die Möglichkeit von Sonderförderungen, die das Überleben der Betriebe und Einrichtungen sichern sollen, wo es notwendig ist.“

Mayer wies in diesem Zusammenhang auch auf weitere Maßnahmen hin, die weiterhin auch den Kulturbereich unterstützen: „Nach wie vor gibt es die Möglichkeit Kurzarbeit zu beantragen und der Schutzschirm für Veranstalter wirkt als „Versicherung“ gegen Corona-Absagen noch bis ins nächste Jahr hinein. Anträge für den Schutzschirm I bis 2 Millionen Euro sind noch bis 1. Dezember möglich, für den Schutzschirm II bis 10 Millionen Euro bis Ende Oktober. Ich darf alle Veranstalter einladen, dies auch in Anspruch zu nehmen“, so Mayer.

Die Sonderförderungen zur Struktursicherung in Kunst und Kultur des BMKÖS basieren auf dem extra dafür geschaffenen § 2a des Kunstförderungsgesetzes, der Ende 2020 im Nationalrat beschlossen wurde. Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Einnahmen zu mindestens 50 Prozent im Bereich Kunst und Kultur erzielt werden und die in ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit von erheblichen durch Covid-19 verursachten Einnahmenentfällen betroffen sind. Die förderbaren Kosten umfassen Personal- und Sachkosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit und damit für die Fortführung der künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit notwendigerweise und nachweislich anfallen. Antragsteller, die bereits während der ersten Antragsphase von 19. Juli bis 31. August einen Antrag gestellt haben, sind in der zweiten Phase nicht erneut antragsberechtigt. Die Vergabe der Förderungen erfolgt wie üblich auf Basis von Empfehlungen eines unabhängigen Beirats.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6648479043
michael.weiss@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ODS0001