- 29.07.2021, 11:02:24
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„Equal Pension Day“ in Niederösterreich am 29. Juli
LR Teschl-Hofmeister: Frauen bekommen durchschnittlich 42,40 Prozent weniger Pension als Männer
Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Frauen bekommen durchschnittlich 42,40
Prozent weniger Pension als Männer =
St. Pölten (OTS/NLK) - Am heutigen Donnerstag wird in
Niederösterreich zum siebenten Mal der „Equal Pension Day“ begangen.
„Der ‚Equal Pension Day‘ markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so
viel Pension erhalten haben wie Frauen erst am Jahresende. Heuer
fällt er auf den 29. Juli, was eine leichte Verbesserung zum Vorjahr
darstellt“, erklärt Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Der Aktionstag soll auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug
auf Gleichstellung beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf aufmerksam machen, im Jahr 2020 war es der 27. Juli.
Für die Pensionshöhe ist sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl
der Beitragsmonate relevant. Derzeit liegt die durchschnittliche
Brutto-Pensionshöhe der Neuzugänge bei Männern bei 2.130 Euro und bei
Frauen bei 1.227 Euro. „Frauen bekommen demnach durchschnittlich
42,40 Prozent weniger Pension als Männer. Altersarmut ist in vielen
Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung
ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von
Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt
oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, so
Teschl-Hofmeister. Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein
Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt, die
Mehrheit der Eltern ist heute berufstätig, das stellt viele vor eine
große Herausforderung.
Die Landesrätin verweist auf die Möglichkeit zum Pensionssplitting:
„Die Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges
Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil,
der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für
die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent
seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich
der Kindererziehung widmet, übertragen lässt.“ Die
Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden.
Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres
des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail [email protected]
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