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VIRUS zu S34: Keine Sachentscheidung der Höchstgerichte ergangen

Wien (OTS) - Die Umweltorganisation VIRUS stellt aus Anlass von Äußerungen des Ex-SP-Abgeordneten Heinzl in der Kronenzeitung klar, dass sie betreffend die UVP zur S34-Traisentalschnellstraße zwar sowohl den Verfassungs- als auch den Verwaltungsgerichtshof angerufen, in beiden Fällen jedoch keine aufschiebende Wirkung beantragt hat. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: "Unsere Rechtsmittel sind daher von einer aktuellen Entscheidung über die aufschiebende Wirkung einer anderen Beschwerde nicht betroffen und ist klarzustellen, dass keine Entscheidung in der Sache ergangen ist und es auch mehrere Jahre dauern kann, bis diese getroffen worden sein wird."

In der Zwischenzeit könne ohnehin nicht gebaut werden, da noch die Beschwerden gegen den Naturschutzbescheid des Landes Niederösterreich beim Bundesverwaltungsgericht anhängig seien und habe die Asfinag den wiederholt verschobenen Baubeginn ohnehin nicht vor 2023 vorgesehen. Wesentlich sei es, zwei Ebenen auseinanderzuhalten. Die Gerichte würden darüber entscheiden ob (und unter welchen Auflagen) das Projekt gebaut werden darf, nicht ob es gebaut werden muss. Die beeinflusse also nicht die politische Entscheidung ob das Projekt gebaut werden soll, die davon unabhängig ist und jederzeit revidiert werden könne. "Die Forderung an die Ministerin sich einem Gerichtsentscheid zu beugen sei also in jedem Fall verfehlt auch wenn nicht so durchsichtig Sachentscheidung und aufschiebender Wirkung miteinander vermengt werden, "so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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