Zum Inhalt springen

Schramböck/Himmelbauer: Weniger Bürokratie für Unternehmen durch „Once-Only“-Prinzip

Novelle zum Unternehmensserviceportalgesetz heute im Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung

Wien (OTS) - Mit der Novelle zum Unternehmensserviceportalgesetz, die heute in der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung einstimmig beschlossen wurde, wollen wir Unternehmen und Verwaltung weiter entlasten. So soll die rechtliche Basis für eine „Once-Only“-Plattform geschaffen werden, bei der Daten nur einmal eingegeben und damit einmalig erfasst werden. Doppel- und Mehrfachmeldungen sollen damit reduziert werden. Das sagte heute, Montag, die ÖVP-Sprecherin für Telekommunikation und Netzpolitik Abg. Eva-Maria Himmelbauer. Ein Anwendungsbereich soll die vereinfachte Gewerbeanmeldung sein. Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck dazu: „Mit der ‚Once-Only‘-Plattform schaffen wir eine Datenautobahn zwischen Behörden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer müssen also nur mehr einmal Daten an Behörden liefern. Nicht die Bürgerinnen und Bürger sollen laufen, sondern die Daten, und zwar sicher und digital.“

„Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sollen dabei nur noch jene Informationen im Rahmen der Erfüllung von Informationsverpflichtungen an die Behörden melden, die bei diesen noch nicht vorhanden sind. Die Behörden ihrerseits sollen behördenübergreifenden die bereits bei ihnen vorhandenen Informationen austauschen“, erläutert Himmelbauer.

Grundlage für die jetzige Novelle bildet eine EU-Verordnung. Bis 2023 soll es einen grenzüberschreitenden Austausch von Informationen geben, die in einem elektronischen Format verfügbar sein sollen.

„Die Unternehmen ersparen sich damit Zeit und auch Kosten; Gewerbeanmeldungen werden damit beispielsweise einfacher und schneller“, zeigt sich Himmelbauer erfreut.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK0001