Ottenschläger an alle Verkehrsrowdies: Wer andere rücksichtslos gefährdet, wird künftig hart bestraft!
ÖVP-Verkehrssprecher lobt das bewusste Signal an eine kleine Gruppe von Rasern im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit, absolutes Unverständnis für die Ablehnung der FPÖ
Wien (OTS/ÖVP-PK) - „Extreme Raserei ist kein Kavaliersdelikt und führt immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Mit dem heute im Ausschuss beschlossenen Maßnahmenpaket schaffen wir nun das schon lange geforderte Werkzeug, um deutlichere Konsequenzen bei Unbelehrbaren zu setzen“, sagt ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger in der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses. „Ich freue mich, dass wir den Anstoß aus den Bundesländern aufgreifen und gemeinsam ein gutes Paket im Sinne der Verkehrssicherheit schnüren konnten. Wie man als FPÖ hier faktisch gegen mehr Verkehrssicherheit stimmen kann, ist für mich absolut unverständlich", so Ottenschläger.
Wer rücksichtslos das Leben von Unbeteiligten gefährdet, werde künftig hart bestraft. „In Kärnten kommt es beispielsweise, vor allem rund um das GTI-Treffen, immer wieder zu schweren Unfällen und extremen Belästigungen der Bevölkerung durch rücksichtsloses Fahren und illegale Straßenrennen“, so Ottenschläger. „Bei einem schweren Verkehrsunfall in Salzburg im Februar dieses Jahres war ein junger Lenker mit 100km/h doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt, als er in einen Brückenpfeiler gekracht ist. Sein 17-Jähriger Beifahrer verlor dabei leider sein Leben“, so Ottenschläger betroffen. Aber auch in Wien sei die Tuning-Szene während der Corona-Krise stark gewachsen: „In Wien-Döbling hatte man während des Lockdowns beispielsweise auf vielen leeren Straßen freie Fahrt, hier haben sich zunehmend gefährliche Szenen mit teilweise illegal getunten Fahrzeugen und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern abgespielt. Hier gefährden einige wenige ganz bewusst unbeteiligte Dritte, die sich völlig regelkonform im Straßenverkehr bewegen“, sagt der Abgeordnete zum Nationalrat.
Konkret würden illegale Straßenrennen, sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und ab 90 km/h außerorts künftig als besonders gefährliches Verhalten definiert. In diesen Fällen werde die Absolvierung einer Nachschulung und im Wiederholungsfall auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben. „Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für extremes Schnellfahren werden deutlich erhöht, und der Beobachtungszeitraum - nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt - wird verlängert, was ebenfalls eine beträchtliche Verschärfung darstellt“, so Ottenschläger. „Wir möchten keine allgemeinen, willkürlichen Verschärfungen, sondern ein bewusstes Signal für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern im Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen“, erklärt Ottenschläger.
Nachfolgeregelung für Ausnahme Gewichtsbeschränkung Klein-LKW mit E-Motor
Auch für die zunehmende Ökologisierung des Verkehrs wurde heute ein wesentlicher Punkt beschlossen: "Wir haben eine Nachfolgeregelung der Ausnahme für die Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen in der Führerscheinklasse Klasse B geschaffen", so Ottenschläger. "Damit verlängern wir eine - mit März 2022 zeitlich begrenzte - Erleichterung für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge, die auf Grund der Batterie oftmals schwerer sind als Konkurrenzprodukte mit Verbrennungsmotor", so der ÖVP-Verkehrssprecher. "Diese Maßnahme zielt auf Klein-LKWs ab, bei denen ein Umstieg auf alternative Antriebstechnologien ganz bewusst weiter intensiviert werden soll", schließt Ottenschläger.
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