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Gerstl: Novellierung des Islamgesetzes verbessert dessen Durchsetzbarkeit

ÖVP-Verfassungssprecher: Bundesregierung setzt Kampf gegen Verbreitung extremistischer Ideologien entschieden fort

Wien (OTS/ÖVP-PK) - „In Reaktion auf den verheerenden Terror-Anschlag im November hat die Bundesregierung im Rahmen des Anti-Terror-Pakets auch ein schon länger geplantes Islamgesetz erarbeitet. Diese Gesetzesänderung wurde heute im Verfassungsausschuss mehrheitlich beschlossen und ermöglicht einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörde, Vereinsbehörde und Kultusamt“, sagt heute, Donnerstag, ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl in der Sitzung des Verfassungsausschusses.

Die nun beschlossene Novelle wurde intensiv begutachtet und breit diskutiert und bringe umfassende Transparenz über die Glaubensgemeinschaft sowie ihre Kultus- und Moscheegemeinden. „Es geht vor allem darum, dass das Kultusamt das Verbot der Finanzierung durch einen ausländischen Staat besser kontrollieren, Moscheen und Kultusgemeinden leichter schließen kann und genaue Informationen darüber erhält, welcher Imam in welcher Moschee predigt“, so Gerstl.

Konkrete Änderungen im Rahmen der Novellierung:

  • Wirksame Durchsetzung des Islamgesetzes: Moscheen und Vereine, die dadurch auffällig werden, dass unter dem Deckmantel der Religionsausübung antidemokratische, radikal-islamistische, verfassungswidrige Aktivitäten stattfinden oder Terrorismuspropaganda betrieben wird, sind konsequent zu schließen
  • Einführung eines einheitlichen Imameverzeichnisses und Registrierung auch ausländischer Imame in der Zeit der religiösen Aktivität in Österreich
  • Systematischer Daten- und Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörde, Vereinsbehörde und Kultusamt
  • Konsequente Kontrolle und Erweiterung der bestehenden Bestimmungen zur Verhinderung von Umgehungskonstruktionen des Auslandsfinanzierungsverbotes im Islamgesetz
  • Trockenlegung der Finanzierung von fundamentalistischen/extremistischen Gruppen und Moscheen aus dem Ausland

Der Abgeordnete dankte Integrationsministerin Susanne Raab und der gesamten Bundesregierung, die den „Kampf gegen die Verbreitung extremistischer Ideologien entschieden fortführt. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung die Religionsausübung schützen. Denn wir werden nicht dulden, dass unter dem Deckmantel unserer Grundrechte extremistisches Gedankengut verbreitet wird“, schließt Gerstl.

(Schluss)

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