Hammer: Lehrlings-Kurzarbeit wird um ein Jahr verlängert
ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter begrüßt die neuen Regelungen zur Kurzarbeit
Wien (OTS) - Neben den neuen Kurzarbeitsvarianten, die heute auf der Tagesordnung des Sozialausschusses stehen, wird auch die Kurzarbeit für Lehrlinge um ein Jahr verlängert, begrüßte heute, Mittwoch, ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter Michael Hammer anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses die Maßnahmen. „Die Corona-Pandemie hat den österreichischen Arbeitsmarkt vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Kurzarbeit war dabei ein wichtiges Kriseninstrument, um unsere heimische Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen und die Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten.“
„Die Arbeitslosigkeit in Österreich ist inzwischen mit 375.500 beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldeten oder in Schulungen befindlichen Personen wieder deutlich gesunken, unsere Wirtschaft erlebt langsam wieder einen Aufschwung. Damit staatliche Hilfen den Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen positiven Entwicklungen nicht behindern, sollen Unterstützungsleistungen konjunkturgerecht auslaufen. Daran angepasst gibt es nun das Nachfolgemodell für die Kurzarbeit, das konkret zwei Varianten vorsieht: eine „Corona“-Kurzarbeit für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche bei beispielswiese die Stadthotellerie oder die Luftfahrt und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen. Außerdem wollen wir mit der Verlängerung der Lehrlings-Kurzarbeit den Erhalt von Lehrstellen in der seit Beginn der Corona-Krise bestehenden wirtschaftlich schwierigen Lage unterstützen“, so Hammer.
Verlängerung der erhöhten Notstandshilfe
Ebenfalls verlängert wird die Auszahlung der erhöhten Notstandhilfe um drei Monate. „Notstandshilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten dadurch über den Sommer hinweg bis Ende September die Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes und wir greifen damit jenen unter die Arme, die schon lange keine Beschäftigung finden konnten.“
Die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten wird zudem erst mit 1. Oktober in Kraft treten. „Auf diese Weise haben Betriebe aber doch noch etwas mehr Zeit, sich von den wirtschaftlichen Pandemiefolgen zu erholen, der beginnende Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt soll nicht gefährdet werden“, unterstreicht Hammer.
Verlängerung der Sonderfreistellung für Schwangere
Seit Kurzem ist die Impfung von Schwangeren gegen COVID-19 möglich. Daher werden bis Ende Juni 2021 noch nicht alle werdenden Mütter geimpft sein. Somit muss die Regelung zur Sonderfreistellung nochmals verlängert werden, und zwar bis Ende September 2021, wobei Impf- und Immunitätsstatus berücksichtigt werden.
Weitere Förderung für betriebliche Testungen
Ebenfalls geändert wird das Betriebliches Testungs-Gesetz (BTG): Betriebliche Corona-Testungen werden für weitere drei Monate gefördert. Für das Förderprogramm stehen ingesamt bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kund/innen und andere betriebsfremde Personen getestet werden können. Abgewickelt werden die Förderungen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die betrieblichen Testungen sind eine wichtige Ergänzung zu der erfolgreichen österreichischen Teststrategie in Teststraßen, Apotheken und niedergelassenen Ärzten. Hammer wies in diesem Zusammenhang auf die laut Sozialministerium seit Ende Februar 2020 österreichweit insgesamt etwa 46 Millionen Testungen – exklusive der 7,4 Millionen Testungen in Apotheken und vier Millionen Betriebstestungen. Schultestungen gab es etwa 25 Millionen.
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