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Ofenauer: Auslieferungsbegehren gegen Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage

ÖVP-Fraktionsvorsitzender im Immunitätsausschuss: Abgeordnete Steinacker hat alle Vorschriften "auf Punkt und Beistrich" erfüllt

Wien (OTS) - "Das Auslieferungsbegehren gegen die Abgeordnete Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb auch zurückzuweisen", stellt der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Immunitätsausschuss, Abgeordneter Fritz Ofenauer, heute klar. Steinacker habe ihre Pflichten aus ihrem Dienstvertrag "stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens" erfüllt. Sie habe über viele Jahre erfolgreich im Unternehmen gearbeitet und sie habe dabei auch stets alle Meldevorschriften, denen Abgeordnete nachzukommen haben, korrekt erfüllt.

Ofenauer weiter: "Den im Auslieferungsbegehren von der WKStA behaupteten angeblichen Vorteilen für die ÖVP durch die berufliche Tätigkeit von Michaela Steinacker liegt offensichtlich eine Verwechslung der Arbeit als Nationalratsabgeordnete mit jener für eine Partei zugrunde. Wer anderes sagt, der ignoriert die juristische Realität." Klar sei für ihn, so Ofenauer, dass es sich um ein "offensichtlich rein politisch motiviertes Auslieferungsbegehren" handle. "Das österreichische parlamentarische System basiert darauf, die Bevölkerung im Nationalrat breit abzubilden. Das bedeutet, dass Abgeordnete neben dem Mandat einen Beruf ausüben, was glücklicherweise eine große Anzahl von Abgeordneten auch macht. Durch Auslieferungsbegehren wie jenem gegen Michaela Steinacker wird das allerdings grundlos in Frage gestellt", sagt Ofenauer abschließend. (Schluss)

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