- 20.01.2021, 09:26:20
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Zu geizig für den Leiharbeits-Kollektivvertrag
AK Präsidentin: „AK erstritt 28.000 Euro für zwei Arbeiter im Handel“
Utl.: AK Präsidentin: „AK erstritt 28.000 Euro für zwei Arbeiter im
Handel“ =
Wien (OTS) - „Auslagern an Sub-Unternehmen ist oft nichts als
Knausern auf dem Rücken der Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Praxis
war bisher vor allem am Bau gang und gäbe, jetzt ist sie auch im
Handel angekommen“, ärgert sich AK Präsidentin Renate Anderl.
Anlassfall ist ein aktuelles Urteil für eine Arbeiterin und einen
Arbeiter, die in einem Großlager Ware für den Einzelhandel verpackt
haben. Dafür hätte der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung
angewandt werden müssen. Das sahen auch Arbeits- und Sozialgericht
Wien und Oberlandesgericht so: „Die AK sorgt für Gerechtigkeit und
erstritt in beiden Fällen insgesamt rund 28.000 Euro“, so Anderl.
Die Arbeiter der beklagten Firma haben in einem Großlager Artikel
bekannter Markenhersteller, wie z.B. Henkel und Nespresso für den
Einzelhandel wie z.B. die Drogeriekette BIPA verpackt. Der Chef des
Lagers nannte dem ‚Sub-Unternehmen die Anzahl an Arbeitskräften, die
er benötigte und diese führten die Arbeiten dann in dem Lager und auf
Anweisung der Stammbelegschaft des Lagers, oder auf Anweisung des
Markenartikel- oder des Einzelhandelsunternehmens aus – ein klarer
Fall von Arbeitskräfteüberlassung, vulgo „Leiharbeit“.
Markenartikelhersteller und Einzelhandel schalteten somit zwei Firmen
zwischen sich: das Lager- und das Verpackungs-Unternehmen, der
eigentlich nichts anderes tat, als die Arbeitskräfte einzuteilen. Die
Letzten in dieser Kette bekamen im Fall der Arbeiterin und des
Arbeiters nur einen Monatslohn von 1.260 Euro statt der damals laut
Arbeitskräfteüberlassungs-KV gültigen 1.638,71 Euro.
Die Umgehung des Kollektivvertrags für Arbeitskräfteüberlassung ist
kein Einzelfall. Jüngst klagte auch die AK Niederösterreich im Falle
der Brau-Union erfolgreich auf Gültigkeit des KV (siehe APA0024 vom
5. Jänner 2021). Der AK Wien sind mehrere „Verpackungs“-Betriebe
bekannt, bei denen es in Wahrheit um Kernaufgaben des Handels geht,
wie z.B. Regalbetreuung. Arbeitsverträge und Entlohnung sind oft
haarsträubend.
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