- 03.01.2021, 11:47:32
- /
- OTS0019
Land Wien hat grundlegende Anmerkungen zur Novelle des Epidemie-Gesetzes (EpiG)
Fristgerechte Veröffentlichung aufgrund technischer Probleme der Webseite www.parlament.gv.at
Der Gesetzgeber sieht für die aktuelle Novelle des Epidemiegesetzes (EpiG) eine Frist zur Stellungnahme bis 3. Jänner 2021, 12 Uhr Mittag, vor. Diese Stellungnahmen haben auf der Webseite des Parlaments der Republik Österreich (www.parlament.gv.at) per Software-Eingabe zu erfolgen. Das ist nicht möglich.
Das Land Wien veröffentlicht seine Stellungnahme daher online auf https://coronavirus.wien.gv.at/site/anmerkungen-des-landes-wien-zur-novelle-des-epidemie-gesetzes-epig/.
Das Land Wien äußert darin verfassungsrechtliche Bedenken zur Novelle, ebenso Anmerkungen zu geplanten Screeningprogrammen und dem damit einhergehenden verwaltungsbehördlichen, finanziellen und personellen Aufwand. Erschwerend für eine effektive Planung der erforderlichen Ressourcen kommt Wiens Status als Großstadt hinzu.
Das Land Wien hat die Stellungnahme bereits per E-Mail an das Gesundheitsministerium übermittelt.
(Schluss) red
Rückfragen & Kontakt
PID-Rathauskorrespondenz
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
www.wien.gv.at/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






