- 15.12.2020, 12:35:29
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Schnabl/Kollross: „Klares Nein zu Bankomatgebühren“
Der unentgeltliche Zugang zu Bargeld ist ein Grundrecht der BürgerInnen. Die Kosten dürfen weder auf sie noch auf die Gemeinden abgewälzt werden
Utl.: Der unentgeltliche Zugang zu Bargeld ist ein Grundrecht der
BürgerInnen. Die Kosten dürfen weder auf sie noch auf die
Gemeinden abgewälzt werden =
St. Pölten (OTS) - Immer wieder ist die Einhebung einer Gebühr für
Bargeldbehebung am Bankomaten Thema – immer wieder lehnt die SPÖ
diese Bestrebungen vehement ab. Den neuesten Vorstoß in dieser Causa
wagt ein international tätiger Finanzdienstleister, der mit seinem
Programm „Geldautomat für die Gemeinde“ niederösterreichische
Gemeinden gebührenpflichtig mit Bankomaten ausstatten möchte. Dabei
werden knapp zwei Euro pro Behebung fällig, die vom Bankkunden oder
den Gemeinden berappt werden sollen.
SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender LH-Stv. Franz Schnabl erteilt diesem
Vorhaben - auch in seiner Funktion als für Konsumentenschutz
zuständiges Mitglied der Landesregierung – sogleich eine strikte
Absage. „Es ist seit längerem der Trend zu beobachten, dass gerade im
ländlichen Raum das Filialnetz der Banken ausgedünnt wird. Zur
finanziellen Nahversorgung in kleinen Gemeinden bleiben oft nur mehr
Bankomaten doch selbst hier wird rigoros eingespart, weil der Betrieb
angeblich nicht kostendeckend gestaltet werden kann. Mit diesem
Argument hat man nun Drittanbietern das Feld überlassen, die an der
Bargeldbehebung verdienen wollen. Der Zugang zu Bargeld ist aber ein
essenzielles Grundrecht der Menschen. Dafür sollte nicht bezahlt
werden müssen“, stellt sich Schnabl auf die Seite der BürgerInnen und
fordert, diesem Treiben einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.
Auch Abg.z.NR Andreas Kollross, weiß als Bürgermeister über die
Schwierigkeiten und Probleme, die mit Bankenschließungen in kleinen
Gemeinden einhergehen, Bescheid und zeigt sich verärgert. „Die
Menschen mit Bankomatgebühren zu bestrafen, obwohl das oftmals –
gerade in ländlichen, kleinen Gemeinden die einzige Möglichkeit ist,
zu seinem eigenen Geld zu kommen, ist gelinde gesagt eine Frechheit“,
so Kollross und mahnt dabei auch ein, die Bedürfnisse von älteren
Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu
berücksichtigen.
Kollross ließ zu diesem Thema schon 2018 aufhorchen, nachdem das
Gesetz, das es Banken untersagte, Gebühren bei der Bargeldbehebung an
Bankomaten zu verrechnen, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben
wurde. Hierdurch wurde die Gebühr bei privat betriebenen Bankomaten,
rechtens. Kollross startete eine Bürgerinitiative mit mehreren
Tausend UnterstützerInnen und forderte die Regierung auf, rasch ein
generelles Verbot gegen Bankomatgebühren umzusetzen.
Da in der Angelegenheit nichts weiter ging, brachte Kollross dieser
Tage einen Initiativantrag im Parlament ein, mit welchem die SPÖ eine
Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) forderte, die
eine Gebühr für Bargeldabhebung von unabhängigen Betreibern von
Geldautomaten zumindest so weit einschränkt, dass 24 kostenlose
Behebungen pro Jahr für die KundInnen ermöglicht werden.
„Die Menschen haben ein Recht auf Bargeld, und das ist sicher keine
Aufgabe der Gemeinden“, nehmen Kollross und Schnabl abschließend die
Gemeinden in Schutz, denen man das als Teil der kommunalen
Daseinsvorsorge, nicht auch noch umhängen dürfe damit Dritte sich
eine goldene Nase daran verdienen denn „irgendwann muss mit der Gier
nach Profitmaximierung auf Kosten der Bevölkerung und der Kommunen
Schluss sein!“
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