- 09.12.2020, 13:23:26
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FISK-FISKALPROGNOSE 2020 und 2021
Jahresbericht 2020 und Empfehlungen des Fiskalrates
Utl.: Jahresbericht 2020 und Empfehlungen des Fiskalrates =
Wien (OTS) - Die aktuelle Prognose des Fiskalrates geht von
ausgeprägten gesamtstaatlichen Budgetdefiziten für die Jahre 2020 und
2021 in Höhe von –10,1% und –6,4% des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
aus. Diese Prognosewerte spiegeln vorrangig die budgetären
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider und berücksichtigen bereits
die Verschärfungen im Rahmen des 2. Lockdowns (Schließung des
Einzelhandels, von körpernahen Dienstleistungen und Schulen). Die
Schuldenquote steigt auf 84,8% des BIP im Jahr 2020 und 87,1% des BIP
im Jahr 2021 an. Die fiskalische Gesamtbelastung (Defiziteffekt) der
COVID-19-Pandemie wird in der aktuellen Prognose des Fiskalrates mit
38,3 Mrd EUR im Jahr 2020 und weiteren 22,5 Mrd EUR im Jahr 2021
beziffert. Diese schließt neben den Kosten der Hilfsmaßnahmen auch
die Auswirkungen des massiven Wirtschaftseinbruchs ein. „Die Jahre
2020 und 2021 sind durch COVID-19 fiskalisch außergewöhnliche Jahre
mit großen Herausforderungen für die Budget- und die Fiskalpolitik.
Die Verschlechterung der Fiskalindikatoren Österreichs wird uns noch
lange beschäftigen. Es geht darum, wirtschaftlich möglichst gut durch
die Krise zu kommen. Der Fiskalrat hat trotz der Ausnahmesituation
die 50. Ausgabe des Jahresberichts mit seinen Empfehlungen für die
Fiskalpolitik und die Regelauslegung einstimmig beschlossen.“, so
Martin Kocher, Präsident des Fiskalrates.
Massiver Einbruch der Staatseinnahmen und außerordentlicher Anstieg
der Staatsausgaben im Jahr 2020
Der Einbruch der gesamtstaatlichen Einnahmen laut FISK-Herbstprognose
erreicht im Jahr 2020 ein bisher unbekanntes Ausmaß von 14,5 Mrd EUR
auf 180,6 Mrd EUR bzw. 7,5% gegenüber dem Vorjahr. Er übersteigt den
Rückgang im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 (–1,5
Mrd EUR gegenüber 2008) um ein Vielfaches. Dazu tragen sowohl
einnahmensenkende diskretionäre Maßnahmen im Ausmaß von 5,0 Mrd EUR
(v. a. temporäre Umsatzsteuersenkung, Verlustrücktragsmöglichkeit,
Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe) und rückläufige
Einnahmen aufgrund des makroökonomischen Schocks im Ausmaß von –9,5
Mrd EUR bei. Im Jahr 2021 fällt der Anstieg der Einnahmen infolge der
verhaltenen wirtschaftlichen Erholung und weiterer einnahmensenkender
Maßnahmen (v. a. Verlängerung der temporären Umsatzsteuersenkung auf
das Gesamtjahr 2021, „Wirtshauspaket“) moderat aus (+6,1 Mrd EUR bzw.
3,4%).
Auch die Dynamik der Staatsausgaben erreicht infolge der staatlichen
Hilfsmaßnahmen außerordentliche Dimensionen: Laut FISK-Prognose
wachsen die Staatsausgaben im Jahr 2020 um 25,8 Mrd EUR bzw. 13,4% im
Jahresabstand auf 218,3 Mrd EUR. Im Jahr 2021 wird mit einem Rückgang
um 6,6 Mrd EUR bzw. 3,0% auf 211,7 Mrd EUR gerechnet, der vorrangig
aus dem Auslaufen temporärer Maßnahmen resultiert. Nach Einschätzung
des FISK gehen davon im Jahr 2020 19,0 Mrd EUR auf direkte
COVID-19-Hilfsmaßnahmen zurück, im Jahr 2021 reduziert sich ihr
Effekt auf 4,3 Mrd EUR (v. a. COVID-19-Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss,
Härtefallfonds und Umsatzersatz).
Kein ÜD-Verfahren trotz übermäßiger Defizite und Schuldenstände 2020
und 2021
Im Jahr 2019 wurden die Maastricht-Kriterien (Defizitobergrenze von
3% des BIP und rasche Rückführung der Staatsschuldenquote) klar
erfüllt, während sie ab dem Jahr 2020 deutlich verfehlt werden. Dies
ist der COVID-19-Pandemie und damit einem außergewöhnlichen Ereignis
mit enormer Unsicherheit bezüglich der makroökonomischen und
fiskalischen Auswirkungen geschuldet, sodass die Europäische
Kommission – für alle Mitgliedstaaten der EU – entschieden hat, kein
Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren)
einzuleiten.
Gut vorbereitete, aber konsequente Rückkehr zu nachhaltiger
Budgetpolitik
Nach Ende der COVID-19-Pandemie empfiehlt der Fiskalrat, „einen
geordneten Rückzug des Staates aus temporären Hilfs- und
Konjunkturbelebungsmaßnahmen und eine konjunkturgerechte Rückkehr zu
solider Budgetpolitik, um mittel- bis langfristig wieder budgetäre
Risikopuffer aufzubauen.“, so Kocher. Dieser Prozess sollte von
strukturellen Reformen – eingebettet in eine Gesamtstrategie –
begleitet und der aktuelle Krisenmodus nicht für Ad
hoc-Ausgabenerhöhungen, die nicht mit der Pandemie in unmittelbarem
Zusammenhang stehen, zweckentfremdet werden. Zudem sollte die
finanzielle Treffsicherheit der Maßnahmen gewährleistet und evaluiert
werden. Eine wichtige Rolle könnten qualitativ hochwertige
wirkungsorientierte Folgenabschätzungen (WFA) spielen, die auch bei
Gesetzesinitiativen – etwa über Initiativanträge oder Anträge von
Nationalratsausschüssen – erstellt werden sollten.
Schließlich müssen die kommunale Investitionstätigkeit und
Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden, um auch unter den
gegenwärtig besonders herausfordernden Rahmenbedingungen die örtliche
Versorgung mit Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen
sicherzustellen. Ein wichtiges Augenmerk soll laut Fiskalrat 2021
auch dem Arbeitsmarkt gegeben werden, aufgrund seiner fiskalischen
und sozialen Bedeutung.
Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter
www.fiskalrat.at
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