ÖLI Generalversammlung
ÖLI Generalversammlung einberufen zur Beratung über das Setzen von „richtigen“ Maßnahmen für Schulen während der COVID-19 Pandemie
Wien/Graz (OTS) - Am Donnerstag, dem 12.11.2020, findet die virtuelle Generalversammlung der „Österreichischen Lehrer*innen Initiative – Unabhängige Gewerkschafter*innen“ (ÖLI-UG) statt.
Bei dieser ÖLI-Generalversammlung dreht sich einerseits alles darum, wie Unterricht in Zeiten der Pandemie organisiert werden kann, um „Schule“ zu ermöglichen und anderseits um ein bereits sehr heiß diskutiertes Thema, nämlich die Vorbereitung von rechtlichen Schritten gegen die Bildungsverantwortlichen.
Zu ersten Thema wird eine Resolution an die Regierung zu beschließen sein, in der wir mit Nachdruck fordern, dass dringend Vorsichtsmaßnahmen in Schulen getroffen werden: das Tragen von Masken auch im Volksschulbereich, das Reduzieren von Klassengrößen, das Verbessern der Belüftung, das Filtern der Luft und so weiter. „Wenn die internationalen Experten uns diese Maßnahmen für das Gelingen von Schulen anraten, kann dies dem Bildungsministerium nicht verborgen geblieben sein.“ meint dazu der GÖD-Vorstand Gary Fuchsbauer.
Eine andere Meinung hat die Unabhängigen Lehrer*innenvertretung auch zum Infektionsgeschehen in den Schulen. Wir brauchen hier vollkommene Datentransparenz, keine Verschleierungsmanöver: Die Bildungsverantwortlichen setzen die Zahl der Infektionen immer wieder in Relation zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, um zu demonstrieren, dass Schulen sichere Orte seien und keine weiteren Schutzmaßnahmen bräuchten. Diese Darstellung ist sehr ungewöhnlich; die Angaben über die Infektionen insgesamt werden auch nicht in Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt.
Wir müssen uns als Berufsvereinigung die Frage stellen, ob dem Herrn Bildungsminister, seinem Generalsekretär und den Bildungsverantwortlichen in Bundesländern nicht der Vorwurf der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ nach § 178 StGB et seq. (§§ 6, 88) zu machen ist und auch „Amtsmissbrauch“ nach § 302 (1) StGB vorliegt, weil hier wissentlich die wissenschaftliche Faktenlage ignoriert wird, dass einerseits Schulkinder genauso von CoV-Infektionen betroffen sind wie Erwachsene und genauso das Virus verteilen und anderseits sich mehr Lehrpersonen im Präsenzunterricht anstecken als anderswo. Zahlreiche Studien belegen dies und die internationalen Experten sagen uns das.
„Wir wollen doch nicht mehr, als dass die Schulen halbwegs sicher sind, aber dafür braucht es eben die von uns bereits mehrmals eingeforderten CoV-Schutzmaßnahmen“, betont Fuchsbauer. „Bei einem weiter so wie bisher, werden die Lehrer*innen bewusst in ihrer Gesundheit geschädigt.“ Die Verantwortung einfach an die Schulleitungen abzuschieben, weil diese nach § 2 (2) B-BSG die eingeforderte Verantwortung gegenüber den Lehrpersonen wahrzunehmen haben, werden wir nicht zulassen. Wir haben genug von leeren Worthülsen. Den Worten müssen jetzt einfach Taten folgen.
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