• 13.07.2020, 09:17:06
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  • OTS0026

AK hilft: Festival abgesagt – Gutschein statt Geld

Unklarheit im Gutschein-Gesetz – Musterprozess anhängig

Utl.: Unklarheit im Gutschein-Gesetz – Musterprozess anhängig =

Wien (OTS) - Sommer, Festivals, abshaken – daraus wird heuer nichts.
Christopher P. war doppelt enttäuscht: Event-Absage und statt Bargeld
nur ein Gutschein vom Veranstalter für sein rund 200 Euro Ticket.
Damit wollte er sich nicht zufriedengeben. Er suchte Hilfe in der AK.
Die AK liest die gesetzliche Regelung so: Für 70 Euro muss er einen
Gutschein akzeptieren, für darüber liegende Beträge gibt’s Geld. Die
AK will nun Klärung in einem Musterprozess.

Christopher hatte ein Ticket für ein mehrtägiges Festival um rund
200 Euro gekauft. Als klar war, dass das Festival im Sommer nicht
stattfinden wird, wandte er sich an den Veranstalter wegen
Refundierung des Ticketpreises. Dieser wollte ihm aber nur einen
Gutschein über den Gesamtbetrag ausstellen. Der Gutschein allein war
ihm zu wenig. Daher suchte er Hilfe bei der AK.

Die AK ist der Rechtsansicht, dass Christopher P. aufgrund des
Gutschein-Gesetzes bei Ticketpreisen bis 250 Euro zwar einen
Gutschein im Wert von 70 Euro akzeptieren muss, aber für den darüber
liegenden Betrag einen Anspruch auf Geld hat. Die Arbeiterkammer
teilte ihre Rechtsansicht auch dem Veranstalter mit. Doch dieser
zeigte sich davon nicht beeindruckt. Seiner Auffassung nach sei es
bei mehrtätigen Festivals möglich, den Ticketpreis durch die Anzahl
der Festivaltage zu dividieren und dann – wenn das Rechenergebnis 70
Euro pro Tag nicht übersteigt – nur einen Gutschein über den
Gesamtbetrag auszustellen. Er berief sich dabei auf erläuternde
Bemerkungen im Bericht des Justizausschusses. Für die AK steht dem
der Wortlaut des Gutschein-Gesetzes entgegen. Die AK will die Frage
nun in einem Musterprozess klären lassen.

„Wegen der Corona-Krise landen noch mehr Konsumentinnen und
Konsumenten als sonst bei uns in der Beratung – viele von ihnen
müssen jeden Cent zweimal umdrehen“, sagt AK Konsumentenschützerin
Kirstin Grüblinger. „Wir hoffen daher, dass wir schnell ein Urteil
haben, in dem klargestellt wird, was gilt.“

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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