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ÖVM beklagt: Versicherungswirtschaft nicht sehr kooperativ in Zeiten von Covid19

VersicherungsmaklerInnen erhalten derzeit unzählige Anfragen und vielschichtige Wünsche seitens ihrer KundInnen – nur wenige lassen sich realisieren.

  • Trotz unzähliger Versuche der Kollegenschaft und eindringlicher Versuche unserer Standesvertretung, die Versicherungswirtschaft rasch zu einem „Hilfspaket“ zu bewegen, sind wir bei unseren Versicherungspartnern und dem VVO auf taube Ohren gestoßen
    Ing. Alexander Punzl, Präsident des ÖVM Österreichischen Versicherungsmaklerrings
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  • Den Versicherungsschutz zu reduzieren oder ruhend zu stellen, halte ich für keine gute Lösung. Auch wenn keine Umsätze generiert werden oder Arbeitslosigkeit droht, die Betriebsstätte oder das Eigenheim kann von einem Feuer vernichtet werden, es kann zu einem Haftpflichtschaden oder aber auch einer Krankheit oder einem Unfall kommen
    Ing. Alexander Punzl, Präsident des ÖVM Österreichischen Versicherungsmaklerrings
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  • Ich halte den Versicherern aber zugute, dass niemand bei der Gestaltung von bezüglichen Tarifen je an eine solche Pandemie gedacht hat und ein hohes Kumulrisiko wahrscheinlich ist.  Ich hoffe, dass es die Versicherungswirtschaft sportlich nimmt, wenn sie jetzt vermehrt mit bezüglichen Deckungsklagen konfrontiert wird
    Ing. Alexander Punzl, Präsident des ÖVM Österreichischen Versicherungsmaklerrings
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Wien (OTS) - Betretungsverbot, Job- oder Umsatzverlust, weiterlaufende Zahlungen (auch Prämienzahlungen) und vieles mehr – nicht nur UnternehmerInnen stehen derzeit vor scheinbar unlösbaren Problemen.

Die Versicherungsunternehmen hätten zahlreiche Möglichkeiten, hier Erleichterung zu verschaffen: So etwa Prämienstundung oder –freistellung, befristete Reduktion des Versicherungsschutzes, Kennzeichenhinterlegung etc.

Ing. Alexander Punzl, Präsident des ÖVM Österreichischen Versicherungsmaklerrings: „Trotz unzähliger Versuche der Kollegenschaft und eindringlicher Versuche unserer Standesvertretung, die Versicherungswirtschaft rasch zu einem „Hilfspaket“ zu bewegen, sind wir bei unseren Versicherungspartnern und dem VVO auf taube Ohren gestoßen.“

Erst einen Monat nach Ausbruch der Krise wurde seitens VVO (Versicherungsverband Österreich) angekündigt, dass KonsumentInnen und UnternehmerInnen rasch unter die Arme gegriffen werden wird. Zum Beispiel Reduktion des Versicherungsschutzes oder rasche Schadenabwicklung.

Den Versicherungsschutz zu reduzieren oder ruhend zu stellen, halte ich für keine gute Lösung. Auch wenn keine Umsätze generiert werden oder Arbeitslosigkeit droht, die Betriebsstätte oder das Eigenheim kann von einem Feuer vernichtet werden, es kann zu einem Haftpflichtschaden oder aber auch einer Krankheit oder einem Unfall kommen“, so Punzl.

Deckungsablehnung bei BUFT- und Seuchenbetriebsunterbrechungsversicherungen

Rasch sind die Versicherer in diesem Bereich aber nur mit Deckungsablehnungen.

Der eine oder andere Versicherer bietet relativ geringe, freiwillige Pauschalentschädigungen an – allerdings mit sehr kurzen Annahmefristen und in vielen Fällen nur, wenn man einen Verzicht auf weitere Ansprüche abgibt.

Dazu Punzl: „Der Ansatz, unpräjudiziell und rasch zu helfen ist lobenswert, die einzuhaltenden Bedingungen, Stichworte Frist und Abfindungserklärung, belegen, dass die Versicherer doch keine Wohltäter sind.“

Ganz sicher dürften sich die Versicherer auch nicht sein, ob tatsächlich keine Deckung besteht.

Diese These wird dadurch untermauert, dass bei Neu- oder Konvertierungsanträgen ein taxativer Ausschluss von allem rund um COVID 19 zu finden ist!

So schreibt z.B. ein Versicherer:

In Abänderung der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Artikel 1, sind völlige sowie teilweise Betriebsunterbrechungen in Folge der aktuellen Coronavirus/COVID-19 Epidemie bzw. Pandemie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss umfasst sämtliche Quarantänemaßnahmen als auch eine Erkrankung sowie sämtliche Folgen und Beschwerden der versicherten Person in direktem Zusammenhang mit der COVID-19 Epidemie bzw. Pandemie.

Daraus lässt sich wohl schließen, dass es bisher versichert war!

Daher rät der ÖVM auch allen VersicherungsnehmerInnen in diesbezüglichen Streitfällen den Rechtsweg zu beschreiten. Selbstverständlich erst nach umfassender Beratung und Abwägung aller Für und Wider bzw. unter Beiziehung eines Rechtsbeistandes.

Rechtsschutzversicherung steigt bei Deckungsklagen aus

Leider kann man sich dabei zumeist auch nicht auf eine Rechtsschutzversicherungsdeckung stützen, da Rechtsschutzversicherer einen vermeintlich passenden Ausschluss, die „Ausnahmesituations-Klausel“, anführen.

Ausnahmesituation für alle Beteiligten

Ich halte den Versicherern aber zugute, dass niemand bei der Gestaltung von bezüglichen Tarifen je an eine solche Pandemie gedacht hat und ein hohes Kumulrisiko wahrscheinlich ist. Ich hoffe, dass es die Versicherungswirtschaft sportlich nimmt, wenn sie jetzt vermehrt mit bezüglichen Deckungsklagen konfrontiert wird“, so Punzl abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring
Ulrike Menger
Generalsekretärin
+43 (1) 4169333-13
menger@oevm.at
www.oevm.at

Ines Glatz-Deuretzbacher
PR-Beraterin
+43 69912213721
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