• 10.05.2020, 08:00:17
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  • OTS0004

Blümel: Null Toleranz bei Förderungsbetrug ist sorgsamer Umgang mit Steuergeld

Finanzpolizei zieht Bilanz über die ersten Schwerpunkt-Kontrollwochen zu Kurzarbeit und Schwarzarbeit – 460 Übertretungen bei 1.946 Betrieben

Utl.: Finanzpolizei zieht Bilanz über die ersten
Schwerpunkt-Kontrollwochen zu Kurzarbeit und Schwarzarbeit –
460 Übertretungen bei 1.946 Betrieben =

Wien (OTS) - „Wir haben mit dem Kurzarbeitsmodell ein Instrument für
Unternehmen geschaffen, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter weiterhin in Beschäftigung zu halten. Dafür stehen
aktuell 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir wollen damit die
Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahren und der Wirtschaft ein
schnelles Hochfahren mit dem bewährten Team ermöglichen. Wir sind bei
all unseren Maßnahmen so kulant wie möglich und so streng wie nötig.
Daher gibt es auch null Toleranz gegenüber jenen, die sich auf
Steuerzahlerkosten bereichern wollen“, so Finanzminister Gernot
Blümel zur ersten Bilanz der Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei
zur Kurzarbeit.

Seit drei Wochen kontrolliert die Finanzpolizei angemeldete
Kurzarbeit sowie Arbeitsmarktaufgaben zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug. Rund 350
Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten haben seit 21.4.2020
bundesweit insgesamt 5.119 Personen in 1.946 Betrieben an 1.205
Einsatzorten kontrolliert. Insgesamt wurden 460 Übertretungen nach
dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem
Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz
verzeichnet.

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeits-Regelung wurden gegen
31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task Force für
Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben. Gegen 9 der
kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen
wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

„Der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet in der aktuellen
Krise daran, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern. Diesen Firmen
helfen wir mit unseren Maßnahmen. Zum Schutz aller redlichen
Wirtschaftstreibenden und der ehrlich arbeitenden Bevölkerung werden
wir auch in Zukunft entschlossen gegen jeglichen
Sozialleistungsbetrug vorgehen. Es gilt nach wie vor: Zeiten der
Krise sind kein rechtsfreier Raum. Die Dreistigkeit, mit denen die
Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten bei den Kontrollen oftmals
konfrontiert sind, bestätigen unseren Kurs bei Förderungsbetrug“,
sagt der Finanzminister.

Bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel wurden drei
Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet
hat, bei Maurerarbeiten angetroffen. Erhebungen zur Kurzarbeit sind
derzeit im Laufen. Darüber hinaus agierten zwei weitere slowenische
Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser
Baustelle – eine ließ sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten
auf der Baustelle verrichten. Für beide slowenischen Firmen liegen
weder Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des Lohn- und
Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes vor. Es wurden somit Übertretungen
des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes sowie des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt.

Besonders unverfroren agierte auch eine Eisenbaufirma in
Oberösterreich. Hier wurde als Rechtfertigung, dass ein Dienstnehmer
nicht bei der Gesundheitskasse angemeldet ist, ein Formular
vorgelegt, dass diesen als Schlüsselarbeitskraft ausweisen soll: Der
Dienstnehmer sei zudem „ehrenamtlich“ tätig. Das Unternehmen wurde
angezeigt.

Auf einer Wiener Großbaustelle konnte die Finanzpolizei gleich 14
nicht angemeldete Dienstnehmer feststellen. Bei näherer Überprüfung
stellte sich heraus, dass diese bisher schon bei dem Unternehmen
gemeldet waren, aber mit Beginn der Krise abgemeldet wurden und
seither einfach „schwarz“ weiterbeschäftigt wurden.

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das AMS
weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen: So
umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung
empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages
und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu 5
Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung
und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage
sowie Risikoanalyse statt. Redliche Unternehmen werden daher nicht
unnötig belastet.

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