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Marchetti: Was die Arbeiterkammer als Erfolg verkauft, ist bereits seit 24. April durch das Bildungsministerium geregelt

Erlass des Bildungsministeriums: Praktika können in Ausnahmesituationen auch entfallen

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Verwundert über die Aussendung der Arbeiterkammer zu den Pflichtpraktika zeigte sich heute, Mittwoch, der ÖVP-Bereichssprecher für Studenten und Schüler Abg. Nico Marchetti: „Seit Tagen sorgt die Arbeiterkammer für Verwirrung unter Schülerinnen und Schülern. Die Behauptung, Schülerinnen und Schüler müssten das Praktikum auf jeden Fall absolvieren und gegebenenfalls im nächsten Jahr nachholen, ist eindeutig eine Fehlinterpretation der Arbeiterkammer. Schon am 24. April hat das Bildungsministerium per Erlass geregelt, dass das vorgeschriebene Pflichtpraktikum flexibel gehandhabt werden kann. So kann die Dauer verkürzt oder der Einsatzbereich ausgeweitet werden. Das Praktikum kann in Ausnahmefällen auch entfallen. Die Corona-Krise wird in dem Erlass sogar explizit als Ausnahmegrund angeführt.“

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Arbeiterkammer die Krisensituation ausnützt und unter den jungen Menschen Unsicherheit in Bezug auf ihre berufliche Zukunft auslöst“, so Marchetti weiter. Niemand müsse sich Sorgen machen oder einen schulischen Nachteil befürchten. Im Erlass des Ministeriums sei klar geregelt, dass die Verpflichtung der Zurücklegung des Pflichtpraktikums entfällt, wenn nachweislich keine Praktikumsplätze zur Verfügung stehen oder unvorhersehbare bzw. unabwendbare Gründe der Absolvierung eines Pflichtpraktikums entgegenstehen. Als unvorhersehbare bzw. unabwendbare Gründe werden auch konkret die Bestimmungen in einschlägigen COVID-19 Maßnahmengesetzen des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMGSPK) angeführt.

Marchetti abschließend: „Die Pflichtpraktika sind eine sinnvolle und wertvolle Ergänzung zum theoretischen Unterricht. Allen Schülerinnen und Schülern, die in diesen schwierigen und ungewöhnlichen Zeiten dennoch ein Praktikum absolvieren können, wünsche ich eine bereichernde Praxis-Erfahrung und viel Erfolg.“

(Schluss)

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