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FPÖ – Hauser: Klappe die Dritte, ein Trauerspiel im letzten Akt. Klage vor dem Verfassungsgerichtshof wird über LPO Abwerzger geprüft

Ministerin Köstinger lässt tatsächlich die private Vermietung von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbes bis maximal 10 Betten gänzlich außer Acht

Wien (OTS) - „Die schlimmsten Befürchtungen sind wahr geworden, ÖVP-Tourismusministerin Köstinger lässt tatsächlich die private Vermietung von Ferienwohnungen bis maximal 10 Betten im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbes außer Acht, und schädigt damit nachhaltig die kleinsten Vermieter im österreichischen Tourismus“, hält FPÖ-Tourismussprecher NAbg. Mag. Gerald Hauser in einer Aussendung fest.

„Anspruchsberechtigt, über den Härtefonds entschädigt zu werden, sind nur die privaten Vermieter von Zimmern mit Frühstück bis maximal 10 Betten, dies sind etwa 20 Prozent aller Privatvermieter, da 80 Prozent der Privatvermieter Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbes vermieten. In Summe erzielen die Privatvermieter etwa 20 Millionen Übernachtungen jährlich und stellen zirka 70 Prozent aller Beherbergungsbetriebe“, konkretisiert der FPÖ-Politiker.

„Die privaten Vermieter von Ferienwohnungen als Berufsgruppe so auszuschließen verstößt mit Sicherheit gegen den Gleichheitsgrundsatz und deswegen bereiten wir eine Verfassungsklage gegen dieses diskriminierende Vorgehen vor, um auch den ‚Kleinen‘ in dieser Krise zu ihren Recht zu verhelfen“, so Hauser, der darauf verweist, dass der Tiroler FPÖ-Obmann und Rechtsanwalt Mag. Markus Abwerzger nun eine diesbezügliche Klage vor dem Verfassungsgerichtshof prüfen wird.

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