• 22.04.2020, 11:10:23
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„Am Schauplatz Gericht“-Reportage „Das verlorene Erbe“ am 23. April um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Im Hauptfall der aktuellen „Am Schauplatz
Gericht“-Ausgabe „Das verlorene Erbe“ von Ludwig Gantner und Maria
Zweckmayr geht es am Donnerstag, dem 23. April 2020, um 21.05 Uhr in
ORF 2 um die Anfechtung einer „Schenkung auf den Todesfall“:

Der betagte Herr W. aus Kärnten wollte das schöne Stadthaus in
Kärnten, so wie es in der Kaufmannsfamilie über Generationen üblich
war, in der Familie vererben. Aber dann kam es zur Entfremdung von
seinem einzigen Sohn. Dieser hatte nämlich gegen den väterlichen Rat
Jus statt Wirtschaft studiert und war dann Rechtsanwalt in Frankreich
geworden. Herr W. schaute sich nach einem anderen Erben um, der das
Haus in seinem Sinn weiterführen könnte. Der Sohn eines Freundes, der
ihn immer wieder besuchte, schien ihm geeignet. Und so unterschrieb
er bei einem Notar ein Schriftstück zu dessen Gunsten. Er sagt, er
hätte gedacht, dass es sich dabei um ein jederzeit widerrufbares
Testament handelt. Doch in Wahrheit hatte er eine einseitig nicht
widerrufbare „Schenkung auf den Todesfall“ unterschrieben.

Als sich Herr W. dann mit seinem Sohn versöhnte und ihm das Haus
vererben wollte, ging das nicht mehr. Sein Sohn war de facto enterbt.
Vater und Sohn machten bei der Aufarbeitung ihres Konfliktes dann
interessante Entdeckungen. Im Laufe der Jahre hatte es immer wieder
Annäherungsversuche in Form von schriftlichen Mitteilungen gegeben.
So schrieb der Sohn dem Vater, dass er jetzt selbst einen Sohn
bekommen hätte und der Vater Großvater geworden sei. Aber diese Post
hat den Vater nie erreicht. Der Sohn war enttäuscht, dass der Vater
nicht reagiert, der Vater war sogar erzürnt, dass er über Umwege
erfahren musste, dass es Nachwuchs im Haus des Sohnes gibt – und der
Konflikt verschärfte sich damals sogar. Warum ist diese Korrespondenz
nie beim Adressaten angekommen, fragen sich beide und versuchen nun
den Notariatsakt, mit dem das Stadthaus „verschenkt“ wurde,
anzufechten.

In einem weiteren Fall geht es um einen Dauerbrenner bei „Am
Schauplatz Gericht“: um sogenannte Ersitzung. Herr M. kaufte in
Wien-Floridsdorf einen Baugrund. Für seine Tochter, sagt er. Herr M.
wurde auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Jahre später
klagte ihn die Nachbarin. Sie hätte das Grundstück, das nicht
eingezäunt war, über 40 Jahre gutgläubig wie ihr eigenes benützt und
durch Ersitzung daran Eigentum erworben. Konnte sie sich vor Gericht
durchsetzen?

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