Vorsorgekassen haben stets Interessen der Arbeitnehmer im Auge
Wichtig, sinnvoll zu differenzieren, was die Möglichkeit zur Entnahme der Abfertigungsguthaben betrifft.
Wien (OTS) -
Stellungnahme der Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen zu Statement des ÖGB Präsidenten.
Wien, 6. April 2020 – Wegen der stark gestiegenen Arbeitslosenzahlen forderte ÖGB Präsident Wolfgang Katzian am gestrigen Sonntag „einen leichteren Zugriff auf die Ansprüche aus der „Abfertigung Neu““. In der aktuellen gesetzlichen Regelung kann man sich die Abfertigung Neu nur auszahlen lassen, wenn man davor zumindest drei Jahre gearbeitet hat.
Die Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen steht diesem Vorschlag grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Die Vorsorgekassen sprechen sich allerdings dafür aus, sinnvoll zu differenzieren, was die Möglichkeit zur Entnahme der Abfertigungsguthaben betrifft. Der neue Ansatz wäre zweigeteilt und würde einerseits den Vorsorgegedanken verstärken, und andererseits im Falle einer Arbeitslosigkeit besser greifen. Während grundsätzlich die Gelder bis zum Pensionsantritt liegen bleiben sollten, um eine langfristige Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, könnte im Falle einer Arbeitslosigkeit, die drei Monate und länger andauert, die vorzeitige Entnahme vorgesehen werden.
„Wir sind für eine Lösung, die gut für die Menschen ist“, erklärt Andreas Csurda, Vorsitzender der Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen. „Die Betrieblichen Vorsorgekassen stehen für eine sichere Abfertigungsleistung für alle Österreicherinnen und Österreicher. Sie bilden eine ideale Ergänzung zur Pensionsvorsorge. Für diesen neuen Ansatz, der zweifelsfrei viele Vorteile hätte, bräuchte es einer gesetzlichen Regelung, die diese beiden Tatbestände neu regelt. Mit dieser Möglichkeit könnten die Vorsorgekassen den jährlichen Veranlagungsertrag für die Berechtigten wesentlich steigern. Außerdem würde dies dem Vorsorgecharakter des Systems deutlich entgegenkommen. Gleichzeitig wäre den Menschen in schwierigen Zeiten besonders geholfen.“
Zu den Betrieblichen Vorsorgekassen:
Zum Stichtag 31.12.2019 verwalteten die acht österreichischen Vorsorgekassen gemeinsam ein Volumen von etwa EUR 13,3 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um fast 2 Milliarden. Etwa 378.000 Selbständige und Freiberufler leisten laufend Beiträge für sich selbst und ihre mehr als 3.237.000 Beschäftigten, ebenso zählen mehr als 8.700 freiberuflich Tätige bzw. Landwirte zu den Kunden der Vorsorgekassen.
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