ARBÖ begrüßt Fristverlängerung für §57a-Begutachtung
Die Forderung der Automobilklubs wird nun doch endlich umgesetzt: Kfz-Besitzer haben für die Pickerlüberprüfung bis 31. Mai Zeit.
Wien (OTS) - Viele Fristen, die im alltäglichen Leben eingehalten werden müssen, wurden bereits am Anfang der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verlängert oder ausgesetzt. Für die §57a-Begutachtung konnte sich das zuständige Klimaschutzministerium zu einer über die viermonatige Toleranzfrist hinausgehende Verlängerung lange nicht durchringen. Der ARBÖ hat vehement darauf hingewiesen, wie KommR Mag. Gerald Kumnig ausführt: „Alle Österreicher sollten wenn möglich daheim bleiben, nur die notwendigsten Wege erledigen. Deshalb war es für uns unverständlich, warum man die Leute in dieser schwierigen Zeit zwingt in die Werkstätte zu fahren, wo sie sich selber gefährden, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten.“ Zudem werden die Fahrzeuge derzeit ja kaum bewegt, weshalb zusätzliche Mängel nicht auftreten. In dieser Phase ist eine Fristverlängerung also in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko.
Durch die dringlichen Empfehlungen der Bundesregierung, während der Coronakrise alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sowie die zeitlich beschränkten Öffnungszeiten der Werkstätten, standen aber viele Österreicher vor dem Problem, dass die Pickerlüberprüfungen nicht rechtzeitig hätte durchgeführt werden können. Die Folge wären empfindliche Strafen gewesen, der Strafrahmen beträgt bis zu 5000 Euro. „Durch die Verlängerung bis Ende Mai können nun viele betroffene Kfz-Besitzer aufatmen. Die Vernunft hat gesiegt, denn so bleibt für die so wichtige Begutachtung mehr Zeit. Und möglicherweise sind dann die Maßnahmen und Ausgangsbeschränkungen wieder gelockert wodurch die Werkstätten mehr Kapazitäten zur Verfügung haben um die vermehrten Begutachtungen durchführen zu können“, so Gerald Kumnig abschließend.
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