Mietzinsminderung: Mietervereinigung warnt vor teuren Fehlgriffen
Corona-Krise: Mietervereinigung stellt für Mieter von geschlossenen Geschäftslokalen kostenloses Musterschreiben bereit und rät von teuren „Prozessfinanzierern“ ab.
Wien (OTS) - Kurz nach dem Beginn der Corona-Krise wittern sogenannte „Prozessfinanzierer“ neue Geschäfte – diesmal mit Mietern von geschlossenen Geschäftslokalen, die eine Mietminderung ins Auge fassen. Diese „Prozessfinanzierer“ kassieren im Nachhinein hohe Prozentsätze des zurückgeforderten Betrags als Provision.
Die Mietervereinigung Österreichs rät in der aktuellen Situation von einer unbedachten Inanspruchnahme der Dienste solcher Firmen ab. „Betroffene Mieter sollten keinesfalls voreilig Verträge oder Vollmachten unterzeichnen“, warnt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. „Wer Rat und Hilfe sucht, ist bei einer der seriösen Mieterorganisationen besser aufgehoben“, erklärt Niedermühlbichler. „In der Fachwelt besteht breiter Konsens, dass Mieter von Geschäftslokalen, die derzeit wegen behördlicher Auflagen geschlossen sind, zur Mietzinsminderung berechtigt sind.“ Daher sei auch nicht einzusehen, warum man den Prozessfinanzierern 35 Prozent einer eventuell ersparten Miete nachwerfen sollte, so Niedermühlbichler. Die Mietervereinigung arbeite als nicht gewinnorientierter Verein vollkommen provisionsfrei und zurückerstrittene Beträge gingen zur Gänze an die Mieter.
Rechtlich sieht die Situation für Mieter von Geschäftslokalen derzeit so aus: Wer seine gemieteten Geschäftsräume wegen behördlicher Auflagen in diesem Zusammenhang nicht mehr gebrauchen bzw. benutzen kann, könnte zu einer Mietzinsminderung berechtigt sein. „Beurteilt wird die Höhe der Minderung im konkreten Einzelfall“, sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung.
Die Expertin rät dazu, weiterhin den vollen Mietzins einzuzahlen – allerdings unter Vorbehalt einer Mietzinsminderung. Von diesem Vorbehalt sollte man den Vermieter mittels eingeschriebenen Briefes in Kenntnis setzen. „Diese Erklärung ermöglicht es, später selber vor Gericht zu gehen und einen Teil der Miete als Mietzinsminderung einzuklagen. Womöglich ist vor diesem Schritt eine Einigung mit dem Vermieter möglich“, erklärt Hanel-Torsch.
Die Mietervereinigung stellt allen Betroffenen ein solches Musterschreiben als Gratis-Download auf ihrer Webseite zur Verfügung: https://mietervereinigung.at/699/Downloads
Rückfragen & Kontakt:
Mietervereinigung Österreichs
Georg Niedermühlbichler, Präsident
Tel: 050195-2000
Mail: g.niedermuehlbichler@mvoe.at
https://mietervereinigung.at/