VSV/Kolba: Insolvenz Thomas Cook - Klagen gegen BRD
Zürich Versicherung zahlt zögerlich nur 17,5 % des Preises aus
Wien (OTS) - Die Zürich Versicherung - Insolvenzabsicherer der deutschen Thomas Cook Firmen - hat mitgeteilt, dass es noch bis Juni 2020 dauern würde, bis an die Reisenden, die in Deutschland gebucht haben, 17,5 Prozent der erbrachten Reisepreiszahlungen zurückerstattet werden. Dieser massive Ausfall der Insolvenzabsicherung geht auf eine gesetzliche Regelung in Deutschland zurück, wonach Veranstalter sich nur bis maximal 110 Mio Euro versichern müssen.
"Deutschland hat die Pauschalreiserichtlinie ungenügend umgesetzt und es besteht daher eine Staatshaftung, den Ausfall gegenüber den Reisenden auszugleichen," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir haben daher bereits drei Musterklagen - zwei für österreichische Reisende, eine für deutsche Reisende - beim Kammergericht Berlin gegen den deutschen Staat eingebracht. Das Gericht möge die Staatshaftung Deutschlands feststellen."
Zwar haben deutsche Minister vor Weihnachten versprochen, dass der Staat einspringen werde, jedoch mit einem beachtenswerten Nachsatz: "Ohne Anerkennung der Ansprüche". Und ein weiterer Stolperstein: "Nur den Ausfall, der unter Abzug der Leistungen von Dritten (Zürich Versicherung, Insolvenzverfahren und Kreditkarten-Rückbuchungen) auftritt". Das bedeutet, dass die Kunden uU Jahre warten müssen, bis die Insolvenz abgeschlossen ist.
Bislang gibt es nicht einmal die Möglichkeit, seine Ansprüche gegen den Staat anzumelden.
"Wir raten geschädigten Österreichern, die in Deutschland gebucht haben, ihre Forderungen sowohl beim Abwickler der Zürich Versicherung (KAREA) als auch in der Insolvenz der Firmen anzumelden," rät Kolba. "Weiters bietet der VSV einen Gratis-Newsletter, zu dem man sich auf www.verbraucherschutzverein.at anmelden kann."
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines, +436602002437