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Abhandlung der Pflegeberufe im aktuellen Regierungsprogramm

Erste Anmerkungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV)

Wien (OTS) - Nach der ersten Durchsicht des am 2. Jänner 2020 präsentierten Regierungsprogrammes fällt auf, dass das umfangreiche Handlungsspektrum der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe scheinbar kaum in seiner gesamten Dimension, insbesondere hinsichtlich der Nutzung fachpflegerischer Ressourcen im Bereich der Langzeitpflege, wahrgenommen wird. Betreuende Angehörige haben mehrfach die Notwendigkeit von kompetenter pflegerischer Unterstützung artikuliert. In diesem Zusammenhang ist die beabsichtigte Einführung des Projektes Community Nurse in 500 Gemeinden nicht auf den Präventions- und Beratungsbereich zu beschränken, gleiches gilt auch für die Einführung der School Nurse, wo es ebenso abzuwarten gilt wie sich die Fachkompetenz in der Berufspraxis wiederfindet. Übrigens entspricht die Einführung dieser Tätigkeitsbereiche für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (GUKP) einer langjährigen Forderung des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).

Die formulierten Grundprinzipien im Kapitel Pflege, wie etwa wohnortnahe und dezentrale Angebote sowie eine Pflegepersonaloffensive sind jedoch nicht nur auf den Langzeitpflegebereich – übrigens in allen Settings Stichwort Langzeitpflegeeinrichtungen - zu beschränken, sondern auch in der Akutversorgung umzusetzen. Dazu gehört jedenfalls die Sicherstellung von medizinischer Routineversorgung chronisch kranker Kinder und Erwachsener, um tatsächliche Entlastungseffekte im Spitalsbereich zu erzielen. Die angestrebte österreichweite Ausrollung der Demenzstrategie erfordert jedenfalls umfassende fachpflegerische Kompetenz.
Im Kapitel Gesundheit finden sich hier zwar Hinweise, etwa wenn es darum geht eine stärkere Einbindung der Gesundheits- und Krankenpflege in der gesundheitlichen Basisversorgung zu ermöglichen, jedoch fehlt nach wie vor die Verrechnungsmöglichkeit von Leistungen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GUKP) mit den Krankenkassen – übrigens ein wichtiger Punkt für das nachhaltige Gelingen der Primärversorgung.

Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen auf die Verschränkung und Nutzung der Fachkompetenz aller Gesundheitsberufe abzielen. Daher ist ein großes Augenmerk auf die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zu legen. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) spricht sich abermals explizit gegen eine „Pflegelehre“ aus. Die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben einen zentralen gesellschaftspolitischen Auftrag, wie auch in den Grundprinzipien des Regierungsprogrammes formuliert, der nur mit fachpflegerischer Kompetenz und persönlicher Reife erfüllt werden kann.

Die gesellschaftliche Positionierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe kommt auch durch entsprechende Rahmenbedingungen zum Ausdruck. Konkret bedeutet dies etwa eine Weiterentwicklung der Arbeitszeitmodelle, kompetenzorientierte Personalbedarfsplanung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem sind entsprechende Gehaltsschemata und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Sinne einer durchgängigen Bildungskarriere umzusetzen.

Es ist zu hoffen, dass die positiven Aspekte des Regierungsprogrammes auch die Umsetzung gelangen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Kerstin Jamnig
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Österreichischer Gesundheits- und
Krankenpflegeverband (ÖGKV)
E-Mail: pflegezeitschrift@oegkv-fv.at
Tel.: 01/478 27 10 - 17

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