Korosec: Seniorenermäßigungen neu regeln
Bezieher einer Eigenpension auch einbeziehen
Wien (OTS) - Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels nimmt Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, zur Anhebung der Altersgrenze für die Ermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt Stellung:
„Ab 1.1.2020 wird die Altersgrenze für Ermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln um ein weiteres Jahr auf 64 Jahre angehoben. Im Jahr 2022 erfolgt dann sogar eine Anhebung auf 65 Jahre. Hintergrund dieser Regelungen ist, dass Männer und Frauen bei Ermäßigungen aus rechtlichen Gründen gleichzustellen sind.
„Ich fordere hier eine Verbesserung der bestehenden Bestimmungen, da derzeit Personen, die bereits in Pension, aber noch nicht 64 Jahre alt sind, weiterhin keine Ermäßigungen bekommen werden. Dies ist ungerecht, da Pensionisten und Pensionistinnen in der Regel ein deutlich geringeres Einkommen haben als aktiv Erwerbstätige“.
„Ich verlange, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Eigenpension, die noch nicht 64 Jahre alt sind, auch diese Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Damit würde insbesondere auch Pensionistinnen geholfen werden, deren gesetzliches Antrittsalter bekanntlich bei 60 Jahren liegt“, so Korosec.
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