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FPÖ – Auslieferung Kickls einstimmig abgelehnt, Schrangl kritisiert Anzeiger

Bei Zanger kein politischer Zusammenhang und ebenfalls höchst fragwürdige Grundlage für Strafverfahren

Wien (OTS) - Die FPÖ hat einer Auslieferung ihres Klubobmanns Herbert Kickl heute – wie auch alle anderen Fraktionen im Nationalrat – nicht zugestimmt. „Zweifelsfrei besteht ein politischer Zusammenhang der Rede Kickls vor dem FPÖ-Parteitag mit seiner politischen Tätigkeit“, so der im Immunitätsausschuss vertretene FPÖ-Nationalratsabgeordnete Philipp Schrangl, der überdies den Verein „Fairness Asyl“ heftig kritisiert, welcher Kickl wegen angeblicher Verhetzung angezeigt hatte.

„Hier wurde die Staatsanwaltschaft instrumentalisiert, um gegen eine – noch dazu auf Fakten basierende – freie Meinungsäußerung vorzugehen. Denn es ist mit hinreichend Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik 2018 untermauert, dass sich unter den afghanischen Asylwerbern in Österreich überdurchschnittlich viele Personen befinden, die als Tatverdächtige, insbesondere auch bei Gewalttaten, aufscheinen. Und es wird wohl auch nicht viele in Österreich geben, die den Versuch, IS-Kopfabschneidern die Rückreise nach Österreich zu verweigern, als Verhetzung qualifizieren. Hinter der Anzeige steckt ganz offensichtlich der Versuch, anstatt der Kriminellen jene zu kriminalisieren, die die Probleme offen ansprechen“, betonte Schrangl.

Im Falle des FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger, dem der bloße Besitz eines Liederbuches als Wiederbetätigung vorgeworfen wird, hat der Nationalrat einen politischen Zusammenhang einstimmig verneint, wodurch Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft möglich sind. „Auch hier halte ich aber fest, dass weder das Liederbuch als solches den Nationalsozialismus verherrlicht noch das Verstaubenlassen in einem Regal in den eigenen vier Wänden auch nur irgendeinen Tatbestand verwirklichen kann“, so Schrangl, der in diesem Fall eine auf massiv übertriebenen Medienberichten fußende Aktion der Staatsanwaltschaft kurz vor der steirischen Landtagswahl als Hintergrund der Ermittlungen vermutet.

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