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Kinderrechte gebühren auch ungeborenen Kindern!

Anlässlich 30 Jahre Kinderrechtskonvention erinnert aktion leben daran, dass auch Kinder vor der Geburt unseren Schutz brauchen.

  • Gerade vor der Geburt kann sehr viel für die Gesundheit von Kindern getan werden
    Mag. Martina Kronthaler, Geschäftsführerin aktion leben österreich
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  • Viele Kinder sind für ihr ganzes Leben benachteiligt, weil ihnen schon vor der Geburt Schaden zugefügt wurde.
    Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin aktion leben österreich
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  • Werden die Kinder über die Umstände ihrer Zeugung nicht aufgeklärt, so verstößt das gegen Artikel 7 der Kinderrechtskonvention
    Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin aktion leben österreich
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Wien (OTS) - „Die Präambel der Kinderrechtskonvention hält fest, dass ,das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf´", erinnert Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich. „Die Hinwendung auch auf die pränatale Vorsorge als Teil der Kinderrechte muss viel mehr beachtet werden. Die Wissenschaft bestätigt heute eindrücklich, dass die körperliche und seelische Gesundheit weitgehend im Mutterleib begründet wird“, bekräftigt Kronthaler.

Vorgeburtliche Zeit: Chancenfenster für Gesundheit

Gerade vor der Geburt kann sehr viel für die Gesundheit von Kindern getan werden“, erklärt Kronthaler. Dazu gehört der Aufbau einer sicheren Bindung, bei dem auch Schwangerenberatung sehr unterstützend wirken kann. Ebenso wichtig sei es, schädigendes Verhalten zu vermeiden: „Viele Kinder sind für ihr ganzes Leben benachteiligt, weil ihnen schon vor der Geburt Schaden zugefügt wurde.“ Beispielsweise sei Alkohol während der Schwangerschaft ein noch immer unterschätztes Problem für Kinder.

Keimzellspenden-Register einführen!

Immer mehr Kinder entstehen auch in Österreich durch Keimzellspenden. Nur wenige erfahren davon. „Werden die Kinder über die Umstände ihrer Zeugung nicht aufgeklärt, so verstößt das gegen Artikel 7 der Kinderrechtskonvention“, macht Kronthaler bewusst. Diesem zufolge hat jedes Kind das Recht, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Mit Eltern sind ausdrücklich auch die Eltern gemeint, von denen das Kind abstammt.

aktion leben dringt daher auf eine Pflicht zur Information, wenn ein Kind durch fremde Keimzellen entstanden ist. Außerdem muss in Österreich endlich ein Keimzellspendenregister eingeführt werden.

Leihmutterschaft verstößt gegen Kinderrechte

Leihmutterschaft verstößt gegen mehrere festgeschriebene Kinderrechte: Zum einen sehr oft gegen das Recht auf Wissen um die Herkunft. Immer gegen das Recht, von den leiblichen Eltern betreut zu werden. Und zudem widerspricht Leihmutterschaft Artikel 35, der den Handel mit Kindern verbietet. Leihmutterschaft verletzt die Kinder weiters in ihrem Bedürfnis nach Kontinuität der Beziehungen und bringt sie vorsätzlich um die vorgeburtliche Bindung.

Kinderschutzpreis für aktion leben

aktion leben österreich wurde kürzlich für seine Ausstellung „LebenErleben“ über die vorgeburtliche Zeit mit dem MYKI, dem Österreichischen Kinderschutzpreis in der Kategorie seelische und körperliche Stärkung von Kindern ausgezeichnet. Sie kann von Schulklassen im Rahmen eines Workshops besucht werden.

Rückfragen & Kontakt:

aktion leben österreich
Mag. Martina Kronthaler
Generalsekretärin
01/512 52 21-16
martina.kronthaler@aktionleben.at
www.aktionleben.at

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