- 30.10.2019, 11:54:58
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AK zum Fondssparen 2: Auf Kosten und Risiken achten!
Wien (OTS) - Beim Fondssparen können zahlreiche Spesen anfallen. Die
AK rät: Lassen Sie sich nicht von attraktiv klingenden
Performance-Angaben blenden, sondern über Produktmerkmale, Kosten und
Risiken des angebotenen Investmentfonds genau aufklären!
Achtung, Spesen bei Investmentfondssparplänen können sich läppern:
+ Spesen beim Ankauf: Der Ausgabeaufschlag beträgt – je nach Fondstyp
– bis zu fünf Prozent. Je riskanter der Fondstyp, desto höher die
Ausgabespesen. Bei manchen Banken ist eine Reduzierung des
Ausgabeaufschlags möglich. Bei manchen Fonds gibt es Rücknahmespesen
(also einen Abschlag vom Rücknahmepreis).
+ Spesen beim Verkauf: Verkaufsspesen sind möglich. Die Berechnung
ist erfahrungsgemäß unterschiedlich. Die Spesen werden pauschal oder
abhängig vom Fondswert verrechnet.
+ Spesen beim Switch: Wer den Fonds wechselt, muss ebenfalls mit
Spesen rechnen.
+ Spesen beim Depot: Die Verrechnung der Wertpapierdepotspesen ist
unterschiedlich und schwer vergleichbar. Achtung, einige Banken
verlangen Mindestspesen. Bei der Veranlagung von Kleinbeträgen auf
die Spesenbelastung achten. Denn alleine die Kosten für Depot und
Wertpapier-Verrechnungskonto können sich läppern. Eine
AK-Modellberechnung zeigt, dass alleine diese Spesen für einen
derartigen Investmentsparplan – unter der Annahme eines
Einmalbetrages von 3000 Euro und 50 Euro pro Monat (11 Monate) – bis
zu 107 Euro betragen können.
+ Spesen für Verwaltung: Was AnlegerInnen nicht unbedingt sehen, aber
auch zu bezahlen ist, ist die Verwaltungsgebühr. Diese deckt die
Kosten der Kapitalanlagegesellschaft ab. Die Höhe ist in den
Fondsbedingungen geregelt. Die Verwaltungskosten werden direkt dem
Fondsvermögen angelastet und sind im errechneten Wert des Fonds
bereits berücksichtigt. Die Verwaltungsgebühr wird von der
Kapitalanlagegesellschaft verrechnet.
AK Konsumentenschützer Christian Prantner rät: „Fragen Sie Ihren
Bankberater nach der Anlegerendite und nach Kosten für den Kauf,
Verkauf und die Depotführung für den Investmentfonds. Lassen Sie sich
zudem die Risiko-Kennzahlen im Kundeninformationsdokument, kurz KID,
erläutern – vor allem, wie sehr der Fonds schwankt, also die
Volatilität.“ AnlegerInnen muss das Kundeninformationsdokument
ausgehändigt werden, in dem die wichtigsten Eckpunkte des Fonds
aufgeschlüsselt sind. Banken haben zudem umfangreiche gesetzliche
Informationspflichten zur Wertpapierveranlagung – auch über
anfallende Kosten und Nebenkosten einer Wertpapierdienstleistung.
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