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AK fordert frühere und faire Entlastung der GeringverdienerInnen

Ungleichheiten zwischen ArbeitnehmerInnen, Selbständigen und Bauern dürfen nicht weiter verstärkt werden

Wien (OTS) - Im Nationalrat sollen heute Entlastungen von GeringverdienerInnen beschlossen werden, die noch die vorige Regierung in Aussicht gestellt hatte. Die Arbeiterkammer begrüßt generell die Intention, GeringverdienerInnen zu entlasten, ebenso die bei den ArbeitnehmerInnen verwendete Methode der Rückerstattung zum Jahresende. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige und LandwirtInnen sieht die AK allerdings kritisch. „In der Krankenversicherung sollten wir möglichst nach der Verwirklichung des Grundsatzes gleicher Beitrag – gleiche Leistung streben“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Die vorige Regierung hat mit ihrer teuren Reform die Unterschiede zwischen Beamten, Selbständigen und Bauern einerseits und ArbeitnehmerInnen andererseits allerdings einzementiert. Und heute droht der nächste Schritt in dieser Auseinanderentwicklung.“

Immerhin, so Anderl, würden ArbeitnehmerInnen, Bauern und Selbständige bisher den gleichen Beitragssatz leisten, nämlich 7,65 Prozent. „Mit dem heutigen Beschluss sollen bei den ArbeitnehmerInnen nur die GeringverdienerInnen entlastet werden, bei Bauern und Selbständigen wird allerdings mit der Gießkanne ausgeschüttet“, kritisiert Anderl. Für Bauern und Selbständige wird der Krankenversicherungsbeitrag generell um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent gesenkt. Das bringt auch Großbauern und gutverdienenden Selbständigen Beitragssenkungen um 600 Euro pro Jahr. Für ArbeitnehmerInnen bringt die Senkung des Beitrages aber eine maximale Entlastung um 300 Euro pro Jahr. Anderl: „Warum hier wieder Unterschiede gemacht werden, ist uns völlig schleierhaft.“

Die Entlastung der gutverdienenden Bauern und Selbstständigen aus dem Topf der GeringverdienerInnen ist eine Themenverfehlung. Gerade auch weil die Krankenversicherung der Bauern ohnehin fast zur Hälfte aus Steuermitteln und nicht aus ihren eigenen Beiträgen finanziert wird. Anderl: „Von mehr Gerechtigkeit im System sind wir damit wieder Riesenschritte entfernt.“

Auch der Zeitpunkt der geplanten Entlastung stößt auf Kritik der AK: ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen bekommen den SV-Bonus als Steuergutschrift in der Veranlagung und damit erst Anfang 2021 rückwirkend für das Jahr 2020. Technisch ist es aber möglich die Rückerstattung vorzuziehen, damit die Steuerpflichtigen schon Anfang 2020 zu ihrem Geld kommen. Anderl: „Die Politik hat den GeringverdienerInnen eine Entlastung für 2020 versprochen. Das Parlament hat die Chance, dieses Versprechen einzulösen, indem der SV-Bonus für die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen auf 2020 vorgezogen wird. Diese Refundierung ist bereits budgetiert und auch wirtschaftspolitisch sinnvoll: Vor dem Hintergrund der Konjunkturabschwächung würde diese Maßnahme schon zu Jahresbeginn 2020 die Kaufkraft stärken.

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