Peter Kostelka, Ingrid Korosec und Werner Neubauer präsentieren Modell der Pensionsanpassung 2020
Presseunterlage der heutigen Pressekonferenz des Österreichischen Seniorenrates
Wien (OTS) - Im Rahmen der heutigen Pressekonfernez haben Pensionistenverband-Präsident Dr. Peter Kostelka, Seniorenbund-Präsidentin LAbg Ingrid Korosec und Seniorenring-Bundesobmann NR Werner Neubauer,BA im Vorfeld des Pensionsgipfels das gemeinsame Modell der Pensionsanpassung 2020 vorgestellt:
1.) Modell der Pensionsanpassung 2020
- Statistisch errechneter gesetzliche Anpassungswert: 1,8 Prozent
- Kleinere Pensionen bis 1.250 Euro: Erhöhung um den doppelten Wert, also um 3,6 %
- Ab 1.250 Euro: Absenkung (Einschleifung) bis auf 1,8 % bis zur ASVG-Höchstpension (derzeit.: 3.477 Euro)
- Alle Pensionen (bzw. Ruhegenüsse für Beamte) über 3.477 Euro: Erhöhung mit 1,8 %
2.) Zum Vergleich: Kollektivvertrags-Abschlüsse
Der Abschluss für die diesjährige Pensionsanpassung erfolgte sehr früh (bereits im Sommer 2018).
Die Aktiven haben deutlich später und höher abgeschlossen und sind auch am Wirtschaftswachstum beteiligt.
Beispiele für Erhöhung der Aktivgehälter für 2019
Metaller 3,00 % bis 4,30 % (durchschnittlich 3,46 %)
Beamte 2,51 % bis 3,45 % (durchschnittlich 2,76 %)
3.) Konsumausgaben
Die Pensions-Erhöhung fließt nahezu vollkommen in den Konsum und ist damit eine wesentliche Stütze der Wirtschaft und sichert damit Arbeitsplätze
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Pensionsausgaben fließt direkt durch die Lohnsteuer bzw. durch Verbrauchersteuern wieder an den Staat zurück.
4.) Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung
Derzeit wird die erstmalige Anpassung einer Pension erst mit dem 1. Jänner des zweitfolgenden Kalenderjahres wirksam. Dies hat zur Folge, dass Neu- Pensionistinnen und -Pensionisten teilweise erst nach 24 Monaten ihre erste Pensionsanpassung erhalten.
Der Seniorenrat fordert dazu die Einführung der Aliquotierung der Pensionsanpassung beginnend mit dem 1. Jänner des Folgejahres nach Pensionsantritt.
D.h.: Wenn jemand mit Stichtag 1. Juli 2019 in Pension ging, erhält er für 2020 nur 6/12 der Anpassung und ab 2021 die volle Anpassung.
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