• 30.07.2019, 15:19:52
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  • OTS0092

Korrektur zu OTS0056, 30.07.19: Anschober zu EuGH-Urteil AKWs...

Linz (OTS) - ANSCHOBER: Nach spektakulärem Urteil des EuGH prüfen wir
Rechtsschritte gegen die ohne UVP genehmigten Laufzeitverlängerungen
von AKWs in Nachbarstaaten

Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil in einem von belgischen NGOs
angestrebten Verfahren gegen die Laufzeitverlängerung bei den
belgischen AKWs Doel 1 und 2 erkannt, dass Laufzeitverlängerungen
UVP-pflichtig und auch nach Aarhus- und Espoo-Konvention sowie FFH-RL
genehmigungspflichtig sind.

Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober sieht damit seine
Forderung und die Forderung der von ihm gegründeten „Allianz der
Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ eindrucksvoll
bestätigt.

Nun wurden von den jeweiligen regionalen Behörden in der jüngeren
Vergangenheit mehrfach Laufzeitverlängerungen genehmigt - ohne eine
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es
handelt sich dabei unter anderem um Laufzeitverlängerungen für die
AKWs in Tschechien (Dukovany) und Slowenien (Krsko). Anschober: „In
all diesen Fällen wurde keine grenzüberschreitende UVP durchgeführt.
Nachdem das gestrige EuGH-Urteil als ein für ganz Europa gültiges
Grundsatzurteil zu sehen ist, prüfen wir nun Rechtsschritte, um die
notwendige UVP auch bei den oben angeführten AKWs durchzusetzen oder
aber den Betrieb wegen schwerer Verfahrensmängel zu stoppen.
Zusätzlich treten wir an EU-Kommission und Europaparlament mit dem
Appell heran, als Folge des EuGH-Urteils die Verbindlichkeit von
grenzüberschreitenden UVP auch unmittelbar im EU-Recht zu verankern.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GRO

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