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Hacker erfreut über Bundesrats-Antrag zur Prüfung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes an VfGH

Wien (OTS/SPW) - „Ich bin sehr froh, dass die Mitglieder des Bundesrates wie angekündigt den Verfassungsgerichtshof mit dem sogenannten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz befassen werden“, sagt Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker angesichts des nun erfolgten Drittelantrags des Bundesrats zur Gesetzesprüfung an den Verfassungsgerichtshofs. Denn dieses Grundsatzgesetz erfüllt keineswegs seine grundsätzliche Aufgabe, Armut zu bekämpfen, sondern im Gegenteil: es vergrößert Armut besonders bei über 70.000 Kindern, indem es Unterstützungsleistungen sprunghaft kürzt und soziale Notlagen nicht mindert sondern verstärkt. „Daher bin ich mir sicher, dass der VfGH den Argumenten des Bundesrates folgen und das Gesetz in wesentlichen Punkten aufheben wird“, so der Stadtrat.

„Die Ibiza-Koalition, die sich selbst aus dem Amt entfernt hat, setzte während ihrer kurzen Regierungszeit alles daran, Armut in unserem Land zu verfestigen. Die SPÖ mit ihrer Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner wird hingegen den Weg des sozialen Zusammenhalts konsequent weiter beschreiten – damit alle Menschen in Österreich profitieren, nicht bloß Großspender“, schließt Hacker. (Schluss) ve

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